Wegen Corona-Rekordzahlen: Dieses Saar-Gesundheitsamt ruft Infizierte nicht mehr an

Ein Saar-Gesundheitsamt setzt ab sofort auf eine neue Vorgehensweise bei der Corona-Fallbearbeitung. PCR-positiv getestete Personen werden hier nicht mehr telefonisch kontaktiert. Stattdessen gibt es folgendes Prozedere:
Symbolfoto: picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand
Symbolfoto: picture alliance/dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Saarpfalz-Kreis: Gesundheitsamt ruft Infizierte nicht mehr an

Bei den Corona-Fällen im Saarland hat es am heutigen Mittwoch (2. Februar 2022) erneut einen Rekordwert gegeben. Demnach übermittelten die Saar-Gesundheitsämter insgesamt 2.476 Corona-Neuinfektionen an das Robert-Koch-Institut. Die „noch immer sehr hohen täglichen Corona-Infektionszahlen mit Rekordwerten auch im Saarpfalz-Kreis“ nimmt das zuständige Gesundheitsamt zum Anlass, die bisherige Vorgehensweise bei der Corona-Fallbearbeitung zu ändern. Das geht aus einer entsprechenden Mitteilung hervor.

Zum Hintergrund hieß es zunächst: Die bisherige Vorgehensweise bei der Fallbearbeitung werde umgestellt, „um die Informationsgabe an Personen, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, weiter gewährleisten zu können“. Aktuell komme es „zu keiner telefonischen Ansprache mehr von PCR-positiv getesteten Personen (Indexpersonen)“, teilte die Pressestelle des Saarpfalz-Kreises mit.

Stattdessen „postalisch Informationen“

Dafür aber erhalten laut Mitteilung betroffene Personen eines positiven PCR-Testergebnisses „postalisch Informationen“ zum weiteren Prozedere. Unter anderem gehe es darin um die Pflicht zur Absonderung für zehn Tage und das Melden von Kontaktpersonen. Die Quarantäneanordnung werde automatisch über die zuständige Ortspolizeibehörde zugestellt, hieß es. „Darüber hinaus wird darum gebeten, einen beigefügten Fragebogen auszufüllen, der mittels eines ebenfalls beigefügten vorfrankierten und adressierten Umschlages zurückgesandt werden soll“.

Den Angaben zufolge liegt dem Schreiben auch ein Nachweis über die SARS-CoV-2-Infektion bei. Damit könne der Arbeitgeber über das positive Testergebnis aufgeklärt werden. Darüber hinaus werde der Genesenen-Nachweis beigelegt. „Hier gilt es zu beachten, dass dieser erst 28 Tage nach bestätigtem positiven PCR-Test gültig ist und seine Gültigkeit nach 90 Tagen verliert“, hieß es seitens der Saarpfalz-Kreis-Pressestelle. Meldet die beziehungsweise der PCR-positiv Getestete ihre Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt, „werden auch diese mittels eines Informationsschreibens kontaktiert“.

Dringende Fragen zum neuen Vorgehen werden vom Gesundheitsamt per Mail an [email protected] oder telefonisch unter (06841)104-7306 beantwortet.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Pressestelle des Saarpfalz-Kreises, 02.02.2022
– eigener Bericht