Schlechte Zeiten im Saarland: Kurzarbeit bei der Dillinger Hütte steht bevor

Die Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke ("Dillinger") hat am heutigen Mittwoch (27. November 2019) ihre Mitarbeiter informiert, dass das Unternehmen ab dem 1. Januar 2020 Kurzarbeit beantragen will.
Bei "Dillinger" soll es ab 1. Januar 2020 zu Kurzarbeit kommen. Symbolfoto: Becker&Bredel
Bei "Dillinger" soll es ab 1. Januar 2020 zu Kurzarbeit kommen. Symbolfoto: Becker&Bredel
Bei "Dillinger" soll es ab 1. Januar 2020 zu Kurzarbeit kommen. Symbolfoto: Becker&Bredel
Bei "Dillinger" soll es ab 1. Januar 2020 zu Kurzarbeit kommen. Symbolfoto: Becker&Bredel

Kurzarbeit bei „Dillinger“

Der heutige Mittwoch war ein schwerer Schlag für die saarländische Wirtschaft. Nachdem bereits am Mittag verkündet wurde, dass bei den Gusswerken Saarbrücken 600 Mitarbeiter ihren Job aufgrund von Unternehmens-Insolvenz verlieren werden, kommt nun die nächste schlechte Nachricht: Die Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke („Dillinger“) hat angekündigt, dass das Unternehmen ab dem 1. Januar 2020 Kurzarbeit beantragen will. Darüber hat „Dillinger“ seine Mitarbeiter am Mittwochmittag informiert.

Schlechte Auftragslage als Grund für Kurzarbeit

Als Begründung gab das Unternehmen an, dass seit zwei Monaten ein starker Nachfrage-Rückgang mit entsprechend schwacher Auslastung der Anlagen zu verzeichnen sei. Dieser Rückgang sei vor allem bedingt durch eine „spürbare, konjunkturelle Abschwächung in wichtigen Kundensegmenten“. So sei der Grobblechmarkt weiterhin stark beeinträchtigt durch die weltweiten Überkapazitäten und die nach wie vor hohen Importmengen aus Drittländern in die EU.

Verhandlungen mit dem Betriebsrat aufgenommen

Laut Angaben von „Dillinger“ wurden wegen der Kurzarbeit-Pläne bereits Verhandlungen mit dem Betriebsrat aufgenommen. Es soll unter anderem über den Umfang und die genauen Fahrweisen der Kurzarbeit gesprochen werden.

Verwendete Quellen:
– Angaben von „Dillinger“ bzw. der Stahl-Holding-Saar GmbH & Co. KgaA vom 27.11.19