Schottergärten in Saarlouis nur noch begrenzt erlaubt

In Saarlouis sollen Schottergärten künftig nur noch begrenzt zulässig sein. Nach einem Beschluss des Stadtrats dürfen Vorgärten von Neubauten demnach nur noch zu 25 Prozent mit Schotter bedeckt sein:
Solche Schottergärten soll es in Saarlouis bald nicht mehr geben. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Annette Riedl
Solche Schottergärten soll es in Saarlouis bald nicht mehr geben. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Annette Riedl

Begrenzung von Schottergärten in Saarlouis

In Saarlouis dürfen Schottergärten künftig nur noch begrenzt angelegt werden. Das hat der Saarlouiser Stadtrat am Donnerstagabend (14. Oktober 2021) mit großer Mehrheit entschieden. Wie der „SR“ berichtet, dürfen die Vorgärten bei Neubauten demnach nur noch zu 25 Prozent mit Schotter, Steinen und Kies bedeckt sein, wenn sie nicht als Stellfläche genutzt werden. Laut den Neuregelungen müssen Vorgärten nun grundsätzlich „gärtnerisch gestaltet und unterhalten werden“.

Stadt erhofft sich positive Wirkung auf Klima und Umwelt

Durch die Begrenzung der Schottergärten erhofft sich die Stadt Saarlouis eine positive Wirkung auf Klima und Umwelt. Auch das Stadtbild soll dadurch verschönert und damit die Lebensqualität in Saarlouis verbessert werden.

Streitthema Schottergärten: Keine einheitliche Regelung im Saarland möglich

In den vergangenen Monaten wurde die Forderung eines saarlandweiten Verbots von Schottergärten aus Gründen des Umweltschutzes immer lauter. Dem wurde allerdings eine klare Absage erteilt: „Kein generelles Verbot von Schottergärten im Saarland“. Laut Angaben des Umweltministeriums würde ein landesweites Verbot nicht der Landesbauordnung entsprechen und zudem in das verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltungsrecht eingreifen.

Kommunen müssen selbst entscheiden

Demnach müssen die Kommunen im Saarland selbst darüber entscheiden, ob sie Schottergärten begrenzen oder ganz verbieten möchten. Laut einer Sprecherin des saarländischen Bauministeriums gebe es die Rechtslage „sehr konkret her“, entsprechende Verbote in den Kommunen zu erlassen. Ein Verbot von Schottergärten peilt die Stadt Bexbach an. Dort hatte man bereits Ende September in einem geplanten Wohngebiet die Verwendung von Schotter bei der Gartengestaltung untersagt.

Verwendete Quellen:
– Bericht des „SR“
– eigener Bericht