Schulen, Maskenpflicht, Events: Hier lockert das Saarland ab sofort

Wegen des weiterhin rückläufigen Corona-Infektionsgeschehens lockert das Saarland die Regeln. Vor allem in Schulen, bei Veranstaltungen und bei der Masken- und Testpflicht ändert sich was.

Das Saarland lockert am Freitag (25. Juni 2021) erneut die Corona-Vorschriften. Die Änderungen betreffen vor allem Schulen, die Masken- und Testpflicht, Veranstaltungen und Prostitutionsstätten. Ein Überblick:

Lockerungen an Schulen

Ab Freitag sind Veranstaltungen wie Elternabende, Abschluss- oder Einschulungsfeiern sowie Zeugnisübergaben, Schulfeste oder Tage der offenen Tür unter Auflagen wieder möglich. Schulinterne Veranstaltungen unterliegen den Regelungen des Musterhygieneplans, eher öffentliche Veranstaltungen den Corona-Bestimmungen des Landes. Die wichtigsten Vorschriften:
– Veranstaltungen innen höchstens mit 250 Leuten, draußen mit bis zu 500
– eine Person darf innen auf fünf Quadratmeter kommen, Mindestabstand ist – wo immer möglich – einzuhalten
– alle Personen, die die Veranstaltung besuchen und die nicht zumindest in der Woche vor sowie in der Woche der Veranstaltung bereits ihre schulische Testpflicht erfüllt haben, müssen einen aktuellen negativen Test mitbringen
– Kontaktnachverfolgung

Außerdem können ab dem 25. Juni wieder Betriebspraktika, Werkstatttage, Schulwanderungen, Unterrichtsgänge, Schulfahrten und internationale Begegnungen stattfinden. Auch für Schüler:innen wird die Maskenpflicht an ÖPNV-Haltestellen aufgehoben. In Bus und Bahn muss weiterhin Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

An weniger Orten Maskenpflicht im Saarland

Im Saarland muss ab Freitag in folgenden Bereichen keine Maske mehr getragen werden:
– Fahrzeuge
– Außenbereich von Wartebereichen des ÖPNV (Haltestellen und Bahnhöfe)
– Außenbereich der Gastronomie
– Gottesdienste auf festen Plätzen

Testpflicht entfällt hier

Auch die Testpflicht entfällt im Saarland in ein paar Bereichen. Diese sind: Freizeitaktivitäten im Außenbereich und Wohnmobilplätze ohne Gemeinschaftseinrichtungen. Für Minderjährige entfällt die Testpflicht außerdem beim Besuch von Frei- und Strandbädern.

Mehr Personen bei Veranstaltungen erlaubt

Bei Events sind ab dem 25. Juni theoretisch mehr Teilnehmende erlaubt. Außen sind es bis zu 500, in Innenräumen bis zu 250. Die Corona-Verordnung unterscheidet hier aber zwischen „dynamischen und statischem Betriebs- oder Veranstaltungsgeschehen“. Ist ein Event überwiegend dynamisch, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen, wird der Zutritt über die Quadratmeter-Regel (5 Quadratmeter pro Person) begrenzt. Bei überwiegend statischem Geschehen sowie in der Gastronomie gelten die Personenbegrenzungen im Innen- und Außenbereich, aber keine Quadratmeter-Regel.

Was ist eine Veranstaltung?

Ab elf Personen müssen die Teilnehmenden getestet sein, ab 20 muss die Veranstaltung außerdem der Ortspolizeibehörde gemeldet werden. Als „Veranstaltung“ zählen zum Beispiel auch ein privater Geburtstag oder eine Hochzeitsfeier. Demgegenüber stehen „private Zusammenkünfte“ wie ein spontanes Grillen im Kreise der Nachbarn und Bekannten. Dort werden Geimpfte, Genesene und Kinder nicht zu der Personenhöchstzahl hinzugezählt. Bei Veranstaltungen aber schon.

Mehr Teilnehmende bei Kinder- und Jugendfreizeiten

Bei Jugend- und Kinderfreizeiten wird die zulässige Zahl der Teilnehmenden von 30 auf 50 in festen Gruppen erhöht.

Bordelle können wieder öffnen

Die neue Corona-Verordnung erlaubt auch die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen innerhalb und außerhalb von Prostitutionsstätten. Veranstaltungen bleiben verboten. Kund:innen müssen negativ getestet sein, außerdem gilt für sie die Maskenpflicht.

Bachmann und Streichert-Clivot zu Lockerungen

Das Corona-Infektionsgeschehen ist im Saarland seit Wochen rückläufig. Zuletzt lag die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuansteckungen unter 10. Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) sagte, das Geschehen werde von ihrem Ressort „weiterhin engmaschig“ kontrolliert, um schnell handeln zu können, sollte sich die Lage verändern. Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) sagte mit Blick auf die Lockerungen an Bildungseinrichtungen, die Regelungen sollen den Schulgemeinschaften zum Schuljahresende ermöglichen, das Jahr „angemessen und mit schönen gemeinsamen Erlebnissen abzuschließen“.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Bildungsministeriums, 23.06.2021
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 22.06.2021
– eigene Berichte
– eigene Recherche