Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern im Saarland: Mann (22) in U-Haft

Gegen einen 22-Jährigen hat das Amtsgericht Saarbrücken einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern erlassen. Der Beschuldigte ist geständig.
Am Mittwoch wurde der Beschuldigte im Saarland festgenommen. Symbolfoto: Johannes Neudecker/dpa
Am Mittwoch wurde der Beschuldigte im Saarland festgenommen. Symbolfoto: Johannes Neudecker/dpa
Am Mittwoch wurde der Beschuldigte im Saarland festgenommen. Symbolfoto: Johannes Neudecker/dpa
Am Mittwoch wurde der Beschuldigte im Saarland festgenommen. Symbolfoto: Johannes Neudecker/dpa

Ein 22 Jahre alter Mann befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Den entsprechenden Haftbefehl hat das Saarbrücker Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen. Gegen den 22-Jährigen besteht der dringende Tatverdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sechs Fällen. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch (1. Juli 2020) mit.

Der Vorwurf

2018 sowie 2019 soll der Beschuldigte im Saarlandentsprechende Taten zum Nachteil eines heute elfjährigen Kindes begangen haben“, so die Staatsanwaltschaft. Weiterhin werde dem Mann vorgeworfen, mindestens zwei Taten gefilmt und an eine weitere Person gesendet zu haben.

Festnahme

Am Mittwoch wurde der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft identifiziert und „unmittelbar im Saarland festgenommen„. Unter anderem wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr erließ das Amtsgericht den Haftbefehl. Seitdem befindet sich der 22-Jährige in Untersuchungshaft. Er sei geständig.

Missbrauchskomplex Bergisch-Gladbach

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft stehen die Ermittlungen gegen den Mann in Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex Bergisch-Gladbach. Dort waren den Einsatzkräften die Videos aufgefallen. „Unter Nutzung des Videomaterials konnten Hinweise erlangt werden, die nach weiteren Ermittlungen des Landespolizeipräsidiums Saarbrücken […] zur Festnahme des Beschuldigten führten“, heißt es abschließend.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, 01.07.2020