Selfies verboten! Das sind die wichtigsten Änderungen bei der Bundestagswahl 2017
Der Deutsche Bundestag wird zwar erst am 24. September gewählt, aber ein Teil der Wähler hat bereits seine Stimme abgegeben. Seit August können Wahlberechtigte per Brief wählen. Seit Jahren machen das immer mehr Menschen.
Bei der Bundestagswahl 2013 waren es im Saarland 22,4 Prozent der Wähler, bei der Landtagswahl im März 20,3 Prozent. „Die Tendenz ist stark gestiegen“, sagte Landeswahlleiterin Monika Zöllner gestern vor Journalisten. Dies entspreche dem Zeitgeist, viele Menschen wollten unabhängig vom Wahltag sein.
Wie viele Saarländer bisher schon ihre Stimme für den Bundestag per Brief abgegeben haben, konnte sie nicht sagen, weil der Briefwähler-Anteil immer erst nach einer Wahl veröffentlicht wird. Sie geht nach eigenen Worten jedoch davon aus, dass der Anteil nochmal gestiegen gibt.
Das ist neu bei der Bundestagswahl 2017
Bei der Bundestagswahl gibt es einige Neuerungen. So steigt die Aufwandsentschädigung für die landesweit rund 10.000 ehrenamtlichen Wahlhelfer, das sogenannte „Erfrischungsgeld“, von 21 auf 25 Euro. Die Wahlvorsteher erhalten 35 Euro.
Eine weitere Änderung: Erstmals ist es bei einer Bundestagswahl gesetzlich ausdrücklich verboten, in einer Wahlkabine zu fotografieren oder zu filmen. Wenn der Wahlvorstand merkt, dass ein Wähler zum Beispiel sein Smartphone zückt und seinen Stimmzettel fotografiert oder ein Selfie macht, muss dieser Wähler zurückgewiesen werden – er darf seinen Stimmzettel nicht in die Wahlurne werfen.
Die geheime Wahl sei ein hohes Gut, sagte Zöllner. Sie empfiehlt Wählern, lieber erst gar nicht auszuprobieren, „was geht und was nicht geht“.
15 Parteien stehen im Saarland zur Wahl
Wahlberechtigt sind diesmal rund 800.000 Saarländer. Jeder hat eine Erst- und eine Zweitstimme. In den vier Wahlkreisen (Saarbrücken, Saarlouis, Homburg und St. Wendel) kandidieren 36 Direktkandidaten. 15 Parteien werben um die Zweitstimme der Wahlberechtigten.