Shisha-Bars im Saarland dürfen wieder öffnen

Für mehr als drei Monate mussten Shisha-Bars im Saarland geschlossen bleiben. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht die Regelung aufgehoben. So wird die Entscheidung begründet:
Die Shisha-Bars im Saarland können wieder öffnen. Foto: Soeren Stache/dpa-Bildfunk
Die Shisha-Bars im Saarland können wieder öffnen. Foto: Soeren Stache/dpa-Bildfunk
Die Shisha-Bars im Saarland können wieder öffnen. Foto: Soeren Stache/dpa-Bildfunk
Die Shisha-Bars im Saarland können wieder öffnen. Foto: Soeren Stache/dpa-Bildfunk

Die Shisha-Bars im Saarland dürfen ab sofort wieder öffnen. Das Oberverwaltungsgericht fasste einen entsprechenden Beschluss, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch (24. Juni 2020) hervorgeht.

Ungleichbehandlung von Gaststätten und Shisha-Bars

Demnach werde das Betriebs-Verbot, das in der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geregelt ist, vorläufig außer Kraft gesetzt. Es verstoße nach Ansicht des Gerichts voraussichtlich gegen den allgemeinen Gleichheitssatz im Grundgesetz, da ein tragfähiger Grund für die Ungleichbehandlung von Gaststätten gegenüber Shisha-Bars nicht feststellbar sei.

Für die Auffassung, die beim Aufenthalt mehrerer Menschen in geschlossenen Räumen bestehende Infektionsgefahr durch Tröpfchen und Aerosole werde durch das Rauchen von Wasserpfeifen erheblich gesteigert, fehle eine ausreichende Erkenntnisgrundlage, so das Gericht.

Die Infektionsgefahr in Shisha-Bars könne durch ein Hygienekonzept gemindert werden. Es sei aus Sicht des Oberverwaltungsgerichtes nur schwer einzusehen, dass beispielsweise Sauna-Anlagen öffnen dürfen, Shisha-Bars hingegen geschlossen bleiben sollen.

Gleiche Hygiene-Regeln wie für Gaststätten

Shisha-Bars können also ab sofort wieder öffnen, müssen aber ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen und die Aufenthaltsdauer je Besucher auf zwei Stunden täglich begrenzen. Zudem gelten die für Gaststätten geltenden Einschränkungen.

Shisha-Bars für mehr als drei Monate geschlossen

Dem Beschluss des Gerichts vorangegangen war ein Antrag eines Shisha-Café-Betreibers. Er machte vor Gericht geltend, dass eine weitere vollständige Schließung für ihn existenzgefährdend sei. Shisha-Bars im Saarland mussten am 18. März flächendeckend schließen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes, 24.06.2020
Verordnung zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie