Sind zugeschneite Verkehrsschilder noch gültig?

Verkehrsschilder, die mit Schnee bedeckt sind, gelten nicht immer. Wann ein Schild noch gültig ist und wann nicht:
Verschneite Verkehrsschilder behalten nicht immer ihre Gültigkeit. Symbolfoto: Matthias Bein/ dpa-Bildfunk
Verschneite Verkehrsschilder behalten nicht immer ihre Gültigkeit. Symbolfoto: Matthias Bein/ dpa-Bildfunk

Verkehrsschilder verschwinden unter Schnee

Bei starkem Schneefall, wie er aktuell auch im Saarland vorkommt, können Verkehrsschilder ganz oder teilweise unter dem Schnee verschwinden. Dabei gelten manche auch, wenn sie nicht mehr klar lesbar sind, andere dagegen verlieren ihre Gültigkeit. Jurist:innen des ADAC erklären aktuell, welche Ausnahmen gelten und was für Ortskundige gilt.

Leicht verschneite und eindeutige Schilder bleiben gültig

Grundsätzlich gelte der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz: Ein Schild muss so aufgestellt sein, dass Fahrer:innen die entsprechende Regel mit einem beiläufigen Blick erfassen können. Ist ein Schild also zwar leicht verschneit, die Bedeutung aber noch klar, bleibt es gültig. Zudem kann man einige Schilder anhand ihrer Form noch eindeutig erkennen, etwa das achteckige Stoppschild.

Nicht erkennbare dreieckige oder runde Schilder verlieren Gültigkeit

Allerdings gibt es auch Verkehrsschilder, für die das nicht gilt. Darunter fallen etwa dreieckige Gefahren- sowie runde Verbots- oder Beschränkungszeichen. Sind diese zugeschneit, könne daher nicht erwartet werden, dass man ihre Bedeutung noch erkennt, so der ADAC. Demnach könne man die entsprechenden Regeln unter Umständen auch nicht befolgen.

Besondere Regeln für Tempo-Limit-Schilder

In Sachen Tempo gelten allerdings besondere Regeln. Unabhängig von den Schildern müssen Fahrer:innen die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen. Wer geblitzt wurde, weil das Beschränkungszeichen zugeschneit war, kann jedoch gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Wer Einspruch einlegt, muss Nachweise liefern

Dabei muss man jedoch nachweisen, dass das Schild verschneit und das Tempolimit unlesbar war. Abhilfe kann hier ein Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes schaffen. Dieses ist allerdings in der Regel kostenpflichtig. Der ADAC rät daher, Fotos von der Stelle zu machen.

Für Ortskundige gelten auch zugeschneite Schilder

Schwierig werden Verstöße, wenn ortskundige Verkehrsteilnehmende bestimmte Strecken regelmäßig fahren. Von ihnen könne erwartet werden, dass sie die geltenden Regeln kennen. Wer etwa auf dem Weg zur Arbeit geblitzt wird, kann sich nicht auf ein zugeschneites Schild berufen.

Verwendete Quellen:
– ADAC