So will die Saar-Justiz Ersatzfreiheitsstrafen verhindern

Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss als Ersatz eine Freiheitsstrafe im Gefängnis absitzen. Da das oft Nachteile für die Betroffenen nach sich zieht, will das saarländische Justizministerium dies vermeiden.
Das saarländische Justizministerium will Ersatzfreiheitsstrafen durch gezielte Information vermeiden. Symbolfoto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk
Das saarländische Justizministerium will Ersatzfreiheitsstrafen durch gezielte Information vermeiden. Symbolfoto: Marijan Murat/dpa-Bildfunk

Wer Geldstrafen nicht zahlen kann, muss als Ersatz ins Gefängnis

Auch im Saarland müssen Personen, die eine Geldstrafe nicht zahlen können, ihre Tagessätze in einer Justizvollzugsanstalt absitzen. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten. Über diese will das saarländische Justizministerium Menschen, denen eine Ersatzfreiheitsstrafe droht, künftig persönlich informieren.

Betroffenen können auch Raten zahlen oder Arbeit ableisten

So kann die Staatsanwaltschaft beispielsweise unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Betroffenen, Ratenzahlungen vereinbaren. Zudem können Verurteilte etwa im Rahmen des Programms „Schwitzen statt Sitzen“ durch Ableisten von Arbeit eine Ersatzfreiheitsstrafe vermeiden.

Sozialarbeiter:innen sollen Verurteilte persönlich informieren

Die Justiz informiert die Betroffenen vorab schriftlich über diese Optionen. Allerdings lesen große Teile der Betroffenen ihre Behördenpost nicht oder können sie aufgrund einer Sprachbarriere nicht verstehen. Daher plant das Justizministerium nun „Aufsuchende Sozialarbeit zur Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen“.

Das heißt: Sozialarbeiter:innen des Kompetenzzentrums der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe (KARO) besuchen Menschen, denen die Vollstreckung droht, direkt in ihrer Wohnung. In einem persönlichen Gespräch informieren sie die Betroffenen dann über die Möglichkeiten.

Ersatzfreiheitsstrafe zieht oft Kündigung und weitere Nachteile nach sich

„Eine Ersatzfreiheitsstrafe trifft in aller Regel ärmere Menschen, die eine Geldstrafe nicht zahlen können. Sie reißt Betroffene aus ihrem sozialen und familiären Umfeld heraus“, so Staatssekretär Dr. Jens Diener. Nicht selten führten dann auch kurze Haftstrafen zu Nachteilen wie der Kündigung von Arbeits- oder Mietverhältnissen. Zudem wirken sich die Haftstrafen auch auf die Kinder der Verurteilten aus.

Jede Haftstrafe kostet Gemeinschaft Geld

„Jede Haftstrafe kostet darüber hinaus auch die Steuerzahlenden Geld, das anderweitig besser investiert werden kann“, meint Diener weiter. Von gemeinnütziger Arbeit und Ratenzahlungen profitiere die Gesellschaft dagegen. Auch da die Gerichte sich in ihrem Urteil bewusst für eine Geld- und gegen eine Gefängnisstrafe entschieden haben, müsse die Ersatzfreiheitsstrafe der letzte Ausweg bleiben.

Viele Betroffene seien von Situation überfordert

Anja Würtz, die Leiterin des KARO glaubt, dass ein Teil der Betroffenen das Gefängnis vermeiden könnten. „Oftmals sind diese Menschen in der Situation überfordert, die rechtlichen Möglichkeiten zur Abwendung der Inhaftierung durch Ratenzahlung oder freie Arbeit zu beantragen“, erklärt sie. „Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des KARO sind saarlandweit vernetzt und können aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation hier gezielt Hilfestellung zu leisten.“

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Justizministeriums