Soll „Containern“ bestraft werden? Saar-Justizministerin für Diskussion

Die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) hat sich für eine kritische Diskussion über den strafrechtlichen Umgang mit "Containern" ausgesprochen. Die Mengen an Lebensmittelabfällen seien eine große gesellschaftliche Herausforderung.
Sollte "Containern" bestraft werden? Die saarländische Justizministerin Petra Berg plädiert für eine Diskussion. Symbolfoto: Carmen Jaspersen/dpa-Bildfunk
Sollte "Containern" bestraft werden? Die saarländische Justizministerin Petra Berg plädiert für eine Diskussion. Symbolfoto: Carmen Jaspersen/dpa-Bildfunk

Berg für neue Diskussion über Verfolgung von Containern

„Ob das sogenannte Containern in allen Fällen strafrechtlich verfolgt werden muss, sollte kritisch hinterfragt werden“, erklärte die saarländische Justizministerin Petra Berg (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Saarbrücken. Strafrecht dürfe „immer nur Ultima Ratio“ sein. Es sei daher wichtig, „dass wir die nunmehr angestoßene Diskussion in den zuständigen Gremien führen, um eine einheitliche Verfahrensweise im Hinblick auf die Verfolgung oder Nichtverfolgung“ zu erreichen.

Masse von Lebensmittelabfällen sei große Herausforderung

Beim „Containern“ retten Menschen Lebensmittel, die noch genießbar sind, wieder aus den Abfallcontainern von etwa Supermärkten. Die großen Menschen von Lebensmittelabfällen seien laut Berg eine „große gesellschaftliche Herausforderung. „Lebensmittel gehören nicht in den Müll, sondern auf die Teller.“

Bundesminister wollen Bestrafung abschaffen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) wollen, dass niemand mehr dafür bestraft wird, noch Genießbares aus den Tonnen zu holen. Allerdings ist eine Gesetzesänderung auf Bundesebene derzeit noch nicht geplant.

Die beiden Minister werben aktuell in einem Schreiben an die Justizminister und -senatoren der Länder vielmehr für die Unterstützung eines Vorschlags aus Hamburg von 2021. Dieser sieht vor, dass die Länder eine Änderung der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren beschließen.

Wann Containern weiterhin strafbar bleiben soll

Containern soll demzufolge nur noch bestraft werden, wenn ein Hausfriedensbruch vorliegt, „der über die Überwindung eines physischen Hindernisses ohne Entfaltung eines wesentlichen Aufwands hinausgeht oder gleichzeitig den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt“.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur