SPD-Fraktion fordert Verbot von Bordellwerbung in Saarbrücken

Die Abgeordneten der SPD-Fraktion in Saarbrücken fordert die Stadtverwaltung auf, Werbung für Bordelle verbieten zu lassen. Das Verbot soll vor allem in bestimmten Bereichen gelten.
Werbung für Prostitution soll vor allem um Schulen und Jugendeinrichtungen in Saarbrücken verboten werden. Symbolfoto: Andreas Arnold/dpa-Bildfunk
Werbung für Prostitution soll vor allem um Schulen und Jugendeinrichtungen in Saarbrücken verboten werden. Symbolfoto: Andreas Arnold/dpa-Bildfunk
Werbung für Prostitution soll vor allem um Schulen und Jugendeinrichtungen in Saarbrücken verboten werden. Symbolfoto: Andreas Arnold/dpa-Bildfunk
Werbung für Prostitution soll vor allem um Schulen und Jugendeinrichtungen in Saarbrücken verboten werden. Symbolfoto: Andreas Arnold/dpa-Bildfunk

„In Saarbrücken ist für Bordellwerbung kein Platz“, meinen die SPD-Stadtverordneten Sascha Haas und Britta Blau. Im Stadtgebiet sei Werbung für Prostitution allgegenwärtig. Das wollen sie ändern und fordern daher von der Stadtverwaltung ein Verbot.

Diese soll im Umkreis von 500 Metern um Schulen, Kitas, Familienzentren und sonstigen Jugendschutzeinrichtungen und -sportstätten gelten. In Trier gebe es ein solches Verbot bereits. Die Stadt mache vor, „dass es geht.“ Dies sei ein erster notwendiger Schritt.

In der Werbung würden Sexarbeiterinnen und -arbeiter als Ware angepriesen und so mit käuflichen Produkten gleichgesetzt. Das stelle die sexuellen Dienstleistungen und auch die grundsätzliche käufliche Verfügbarkeit, insbesondere von Frauen als Normalität dar. Darüber hinaus widerspreche es dem Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten.

„Wir stehen auch hinter der Petition der kommunalen Frauenbeauftragten des Saarlandes, die ein generelles Werbeverbot für Prostitution fordert“, so Haas und Blau. Eine Kriminalisierung von Prostituierten durch ein Verbot der Sexarbeit selbst halten sie für den falschen Weg. Jedoch müsse die Beratung ausgebaut und sichergestellt werden, dass das Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleibt.