Sperrbezirk in Neunkirchen: Zwei Bordelle bleiben in der Innenstadt

Der Stadtrat von Neunkirchen hat in der vergangenen Woche beschlossen, Prostitution in der Innenstadt zu verbieten. Dies gilt jedoch nicht für alle Etablissements.
Zwei Bordelle in Neunkirchen sollen in der zum Sperrgebiet erklärten Innenstadt bestehen bleiben. Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk
Zwei Bordelle in Neunkirchen sollen in der zum Sperrgebiet erklärten Innenstadt bestehen bleiben. Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk
Zwei Bordelle in Neunkirchen sollen in der zum Sperrgebiet erklärten Innenstadt bestehen bleiben. Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk
Zwei Bordelle in Neunkirchen sollen in der zum Sperrgebiet erklärten Innenstadt bestehen bleiben. Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk

Am vergangenen Mittwoch (30. Januar) wurde in Neunkirchen der Beschluss gefasst den Stadtkern zum Sperrgebiet zu erklären. Das heißt: Bordelle sollte aus der Innenstadt verschwinden.

Stadt Neunkirchen will Prostitution in der Innenstadt verbieten

Das gilt jedoch offenbar nicht für alle. Zwei Etablissements in der Innenstadt sind nicht von der neuen Verordnung betroffen. Ein Bordell in der Ritzwiesstraße und eines in der Wellesweilerstraße unterliegen dem sogenannten Bestandsschutz. Das bedeutet, dass an diesen Stellen das Gewerbe weiter betrieben werden darf, bis ein Etablissement aufgegeben oder verlagert wird. Dann muss die Verordnung angepasst werden, um eine Neuansiedlung zu verhindern. Das berichtet die „SZ“. Auch Änderungen am Betriebskonzept, an bestimmten Anlagen, räumen und Einrichtungen können den Schutz außer Kraft setzen, da es sich um eine personenbezogene Erlaubnis handelt.

Noch steht nicht fest, wann die Verordnung in Kraft treten soll. Dies geschieht voraussichtlich mit der Verkündung des Amtsblattes im Saarland, deren Termin noch nicht genannt werden kann.

Verwendete Quellen:
• Saarbrücker Zeitung
• Stadt Neunkirchen