Statt Quarantäne: Lolli-Tests sollen Regelbetrieb an Kitas und Schulen im Saarland sichern

In Kitas und Schulen im Saarland soll es künftig mehr Tests und weniger Quarantäneanordnungen geben. Auch jüngere Kinder sollen künftig zweimal wöchentlich mittels Lolli-Abstrich getestet werden.
Im Saarland sollen in Kitas und Grundschulen flächendeckend Lolli-Tests eingesetzt werden. Foto: Roland Weihrauch/dpa-Bildfunk
Im Saarland sollen in Kitas und Grundschulen flächendeckend Lolli-Tests eingesetzt werden. Foto: Roland Weihrauch/dpa-Bildfunk

„Nach dem Wegfall der Maskenpflicht an Schulen bedarf es im Saarland eines konsequenten Testregimes in den Grundschulen, Kindertagesstätten und Kinderpflegestellen. Wir wollen künftig Quarantäneanordnungen weitestmöglich vermeiden. Deshalb brauchen wir ein engmaschiges Testregime bei den Jüngsten unserer Gesellschaft“, erläuterte Staatssekretär Stephan Kolling (CDU). Das Gesundheitsministerium arbeitet aktuell an einer Absonderungsverordnung. Der Ministerrat soll diese in der kommenden Woche verabschieden.

Regelbetrieb in Kitas dank Lolli-Antigentests

„Wir wollen vor allem im Kitabereich einen Regelbetrieb sicherstellen“, so Kolling. Daher sieht die neue Verordnung den flächendeckenden Einsatz von Lolli-Antigentests vor. Alle Kinder bis zwölf Jahre – mit Ausnahme von Genesenen – sollen sich zweimal pro Woche einem solchen Corona-Test unterziehen. Dadurch könne es wieder offene Gruppen geben. Zudem entfalle die Maskenpflicht für Erzieher:innen.

Einsatz wohl ab den Herbstferien

Während die Lolli-PCR-Tests sich als umständlich und schwierig in der Anwendung erwiesen, seien die Lolli-Antigentests leicht zu handhaben. Auch Kinder ab drei Jahren können sie selbst anwenden. Eine geschulte Person begleitet sie dabei. Mit Ausnahme von Geimpften soll auch das Personal zweimal wöchentlich getestet werden. Der flächendeckende Einsatz beginnt spätestens nach den Herbstferien.

Quarantäne nicht mehr für die ganze Gruppe

Tritt in einer Kindertagesstätte dann ein positiver Fall auf, erfolgt eine Absonderung des betroffenen Kindes sowie – falls nötig – der Geschwister. Der Rest der Gruppe wird an fünf aufeinanderfolgenden Betreuungstagen getestet, muss jedoch nicht mehr in Quarantäne. Für die Erzieher:innen gilt in dieser Zeit die Maskenpflicht.

Regelung gilt analog auch an Grund- und weiterführenden Schulen

Die Quarantäne-Regelung gilt auch für Schüler:innen und Lehrkräfte an Grund- und weiterführenden Schulen. Dabei muss jedoch die ganze Klasse während der fünftägigen Testphase Masken tragen. Auch Lehrpersonal, das im Zeitraum von 48 Stunden vor dem positiven Ergebnis Kontakt zu der getesteten Person hatte, muss sich an diese Regelungen halten. Ausnahmen sind Menschen mit vollständigem Impfschutz.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums