Steuerbetrug mit Heizöl in Saarlouis aufgedeckt

Mehr als 2200 Liter Heizöl hatte ein Firmenchef illegal in einem Lagerraum gehortet. Er soll damit seine Fahrzeuge betrieben haben. Das ist in Deutschland illegal.
Heizöl wird günstiger besteuert als Diesel, darf aber nicht zum Fahren benutzt werden. Foto: Andreas Gebert/dpa-Bildfunk.
Heizöl wird günstiger besteuert als Diesel, darf aber nicht zum Fahren benutzt werden. Foto: Andreas Gebert/dpa-Bildfunk.
Heizöl wird günstiger besteuert als Diesel, darf aber nicht zum Fahren benutzt werden. Foto: Andreas Gebert/dpa-Bildfunk.
Heizöl wird günstiger besteuert als Diesel, darf aber nicht zum Fahren benutzt werden. Foto: Andreas Gebert/dpa-Bildfunk.

Der Zoll hat ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Chef eines Handwerksbetriebs aus dem Kreis Saarlouis eingeleitet. Die Fahnder hatten in einem Lagerraum mehr als 2200 Liter Heizöl entdeckt, mit dem mindestens zwei der Firmenfahrzeuge betrieben worden sind. Das teilte das Hauptzollamt Saarbrücken am Montag mit. Der bisher festgestellte Steuerschaden beläuft sich den Angaben der Ermittler zufolge auf rund 1100 Euro.

Heizöl darf nur zum Verheizen benutzt werden
Heizöl ist rot eingefärbter und gekennzeichneter Kraftstoff, der günstiger besteuert wird (61,35 Euro je 1000 Liter) als Dieselkraftstoff (470,40 Euro je 1000 Liter). „Das Heizöl mit dem günstigeren Steuersatz ist jedoch zweckgebunden und darf ausschließlich zum Verheizen verwendet werden“, erläutert das Hauptzollamt.

Um festzustellen, ob Dieselkraftstoff oder Heizöl verwendet wird, saugen die Zöllner Kraftstoff aus dem Tank an. Außerdem führen sie auch einen chemischen Test durch.

Mit Verwendung von SZ-Material.