Stufenweise Rückkehr: Wann die Abschlussklassen im Saarland zurück in die Schule müssen

Fast 10.000 Schüler:innen im Saarland gehen in den kommenden Wochen wieder in die Schule. Die Rückkehr in den Präsenzunterricht findet stufenweise statt.
Ab Montag kehren fast 10.000 Schüler:innen in den Präsenzunterricht zurück. Foto: dpa-Bildfunk
Ab Montag kehren fast 10.000 Schüler:innen in den Präsenzunterricht zurück. Foto: dpa-Bildfunk
Ab Montag kehren fast 10.000 Schüler:innen in den Präsenzunterricht zurück. Foto: dpa-Bildfunk
Ab Montag kehren fast 10.000 Schüler:innen in den Präsenzunterricht zurück. Foto: dpa-Bildfunk

Bis Montag übernächster Woche kehren die Schüler:innen der Abschlussklassen im Saarland zum Präsenzunterricht zurück. Fast 10.000 Prüflinge sind ab dem 18. Januar dann wieder in den Schulen, teilte das Bildungsministerium am heutigen Freitag (8. Januar 2021) mit.

Abschlussklassen kehren in Schulen zurück

Am 11. Januar beginnt der Unterricht vor Ort für Schüler:innen, die die Prüfungen zur Allgemeinen Hochschulreife an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen ablegen. Eine Woche später startet der Präsenzunterricht dann für Personen, die den Hauptschul- und Mittleren Bildungsabschluss machen sowie für diejenigen, die an den Berufsbildungszentren ihre Prüfungen ablegen. Dann sind insgesamt circa 9.750 Schüler:innen der Abschlussjahrgänge und damit rund 7,8 Prozent der etwa 125.000 Saar-Schüler:innen wieder in den Schulen, so das Ministerium.

Ministerin: Prüflinge dürfen keine Nachteile haben

„Die Abschlüsse sind für die Jugendlichen und ihre Zukunftsperspektiven immens wichtig. Sie müssen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen zu können, ohne wegen ihrer Schulabschlüsse gegenüber ihren Altersgenoss*innen in anderen Ländern, vorhergehenden oder nachfolgenden Jahrgängen Nachteile zu haben“, sagte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD). Es wäre „unverantwortlich“, diesen jungen Menschen und ihren Abschlüssen den Stempel „Corona-Jahrgang“ aufzudrücken.

Präsenzpflicht für Lehrkräfte

Für alle Lehrkräfte besteht die Präsenzpflicht im Rahmen der Dienstpflicht und gilt in Absprache mit der Schulleitung immer dort, wo diese notwendig ist, zum Beispiel im Rahmen des Präsenz- beziehungsweise Betreuungsangebots der Schule.

Wer von der Präsenzpflicht befreit werden kann

Die Regelungen für Beschäftigte an den Schulen sowie für Schüler:innen mit einem ärztlich attestierten Risiko für einen schweren Corona-Krankheitsverlauf bleiben bestehen. Vulnerable Lehrkräfte können ihren Dienst auch von zu Hause aus durchführen, so das Ministerium. Schüler:innen mit einem erhöhten Risiko können mit Vorlage eines ärztlichen Attestes weiterhin vom Präsenzunterricht befreit werden. An den Schulen gilt weiterhin eine Maskenpflicht.

Angebot für Kinder bleibt bestehen

Kinder aus den Klassenstufen 1 bis 6 können weiterhin von den Schulen betreut werden, wenn Eltern das beispielsweise aus beruflichen Gründen nicht leisten können. Gibt es kein geeignetes Lernumfeld für das digital gestützte Lernen zu Hause, so können auch Schüler:innen der weiteren Jahrgangsstufen die pädagogischen Angebote der Schulen nutzen. Eltern sollen die Teilnahme ihrer Kinder bis dienstags für die kommende Woche anmelden. Gleichzeitig gilt der Grundsatz, dass Eltern weiterhin aufgefordert sind, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Bildungsministeriums, 08.01.2021