Tankstellen-Mitarbeiter getötet: Verteidigung hält Tat nicht für Mord

Am Landgericht Bad Kreuzbach hielt die Verteidigung am heutigen Freitag (9. September 2022) ihr Plädoyer im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter in Idar-Oberstein. Sie hält die Tat nicht für Mord.
Der Angeklagte im Prozess um die Schüsse auf einen Tankstellen-Mitarbeiter in Idar-Oberstein spricht mit seinem Anwalt. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-Bildfunk
Der Angeklagte im Prozess um die Schüsse auf einen Tankstellen-Mitarbeiter in Idar-Oberstein spricht mit seinem Anwalt. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-Bildfunk

Die Verteidigung hat den Tatvorwurf des Mordes im Prozess um den getöteten Tankstellen-Mitarbeiter in Idar-Oberstein zurückgewiesen. Der junge Mann war in einem Streit um die Corona-Maskenpflicht von einem Kunden erschossen worden.

Verteidigung sieht Mordmerkmale nicht als erfüllt an

Während die Staatsanwaltschaft die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als erfüllt ansah, sieht die Verteidigung diese als nicht gegeben. Anwalt Alexander Klein plädierte vor dem Landgericht Bad Kreuznach vielmehr auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit. Der Grund: zum Tatzeitpunkt sei der Angeklagte erheblich alkoholisiert gewesen. Ein Strafmaß nannte Klein nicht.

Opfer sei nicht willkürlich ausgewählt worden

„Die Frage der Mordmerkmale ist die, die uns in dem Prozess umgetrieben hat. Die Täterschaft stand von Anfang an fest“, so der Verteidiger. Aus seiner Sicht spreche gegen den Vorwurf der niedrigen Beweggründe, dass der mutmaßliche Täter das Opfer „nicht willkürlich“ ausgewählt habe. Er wies dabei auf den vorausgegangenen Streit um das Tragen der Corona-Maske hin. Auch ein zweiter Verteidiger soll noch ein Plädoyer halten.

Der 50-jährige Angeklagte hatte den tödlichen Schuss auf den 20-jährigen Kassierer vor knapp einem Jahr vor Gericht gestanden. Der Deutsche gab an, sich die Tat bis heute nicht erklären zu können.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur