Tattooverbot für Saar-Polizisten: Beamte dürfen keine Kurzarmhemden tragen
Die „Junge Polizei“, eine Gruppe innerhalb der Deutschen Polizeigewerkschaft im Saarland, kritisiert, dass insbesondere junge Polizeianwärter keine Kurzarmhemden tragen dürfen. Hintergrund ist, dass Tätowierungen der Polizeibeamten im Dienst nicht sichtbar sein dürfen. Zudem sei unverständlich, dass junge Kommissaranwärter kleine Tattoos im Sichtbereich nicht abkleben dürfen.
Tattooverbot für Saar-Polizisten: Ist das noch zeitgemäß?
Die „Junge Polizei“ fordert eine sofortige Abänderung der Vorschrift im Hinblick auf eine Zulassung von dezenten Tattoos im sichtbaren Bereich. Eine Studie der Universität Leipzig besage, dass jeder Fünfte in Deutschland tätowiert sei. Tätowierungen seien in der Mitte der Gesellschaft angekommen.
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Verwendete Quellen:
• Mitteilung der Junge Polizei Saarland, 25.06.19