Terrorverdächtige aus Saarlouis: Hussein A. bestreitet Vorwürfe

Prozessauftakt im Fall Hussein A.: Der in Saarlouis festgenommene Syrer muss sich seit Montag vor dem Oberlandesgericht Koblenz verantworten. Er soll Mitglied der Terrororganisation Ahrar al-Scham gewesen sein.

Ein weiterer mutmaßlicher islamischer Terrorist steht seit Montag (21. Januar) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Laut seinem Anwalt Klaus Adam bestreitet der Syrer in dem Jugendstrafverfahren einen Teil der Anklage.

Der inzwischen 24-jährige Hussein A. schloss sich laut der Generalstaatsanwaltschaft 2013 in der syrischen Stadt Deir ez-Zor der Terrororganisation Ahrar al-Scham an. Diese wolle mit Mord, Totschlag und Kriegsverbrechen einen fundamentalistisch-islamistischen Staat errichten.

Nach einer Ausbildung zum Scharfschützen und an Handgranaten, Mörsern und Flugabwehrraketen kommandierte der junge Mann der Anklage zufolge als ein Emir eine 40-köpfige Einheit von Ahrar al-Scham. Ihm hätten zwei Fahrzeuge zur Verfügung gestanden.

Der Verteidiger Adam erklärte in einer Prozesspause, sein Mandant sei im Alter von 18 und 19 Jahren zwar Mitglied von Ahrar al-Scham während 15 Monaten gewesen, habe aber nur „Versorgungsleistungen“ erbracht: „Er bestreitet die Teilnahme an Kampfhandlungen.“ Zur Auswertung des Handys des jungen Syrers seitens der Ermittler sagte Adam, womöglich habe der Angeklagte im Chatverlauf mit seiner Ehefrau seine Selbstdarstellung übertrieben.

Zwei weitere Syrer vor Gericht

Der Syrer hatte zuvor im Prozess seine Kindheit als traumatisch geschildert: Er sei vergewaltigt worden, habe unter Depressionen gelitten und versucht, sich selbst zu töten. Bei einem einwöchigen Gefängnisaufenthalt in Syrien sei er gefoltert worden.

Auch in zwei anderen Prozessen vor dem OLG Koblenz geht es um den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Die insgesamt drei Syrer waren als Flüchtlinge nach Saarlouis gelangt. Im April 2018 wurden sie festgenommen.

Verwendete Quellen:
• dpa