Testpflicht an bestimmten Saar-Schulen kommt
Schüler:innen, Lehrkräfte und das Personal an weiterführenden und beruflichen Schulen im Saarland müssen sich ab Montag (19. April 2021) auf das Coronavirus testen. Sie sollen dabei die sogenannten Selbsttests benutzen, teilte das Bildungsministerium mit.
Tests für Grund- und Förderschüler:innen weiter freiwillig
An Grund- und Förderschulen bleibt es demnach für Schüler:innen bei freiwilligen Tests, die von geschultem Personal durchgeführt werden. Lehrer:innen und weiteres Personal dieser Schulen hingegen sollen sich ab Montag selbst testen.
Wird Testpflicht auf alle Schulen ausgeweitet?
Der Saarländische Lehrerinnen- und Lehrerverband (SLLV) monierte, dass die Testpflicht nicht für Schüler:innen der Grund- und Förderschulen gelte. „Warum nimmt man die Grundschulen und die Förderschulen aus der Verpflichtung heraus? Das Infektionsgeschehen findet dort gleichermaßen statt“, sagte die Vorsitzende Lisa Brausch. In den Grundschulen müsse man mit fachlicher Unterstützung zweimal wöchentlich testen, solange es noch keine praktikablen Selbsttests gebe. Doch offenbar plant der Bund, die Testpflicht künftig auf alle Schulformen auszuweiten – also auch auf Grund- und Förderschulen. Das Saarland wolle jetzt genügend Testkapazitäten aufbauen, sagte Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) im „SR“.
Schulen bleiben im Wechselunterricht
Der Ministerrat hatte am Dienstag entschieden, dass die Schulen im Land weiter im Wechselunterricht bleiben – mindestens noch für zwei Wochen. Es gebe derzeit ein sehr diffuses Infektionsgeschehen, die Lage sei nach den Öffnungsschritten im Rahmen des „Saarland-Modells“ sehr unübersichtlich, hieß es. Der SLLV begrüßte die Entscheidung: „Alles andere wäre bei den steigenden Infektionszahlen und einer Inzidenz von über 100 nicht verantwortbar gewesen“.
Verwendete Quellen:
– Website des saarländischen Bildungsministeriums
– eigene Berichte
– Saarländischer Rundfunk