Testpflicht für Flugreisende kommt: Was ihr beachten müsst

Ihr Flugticket und Ihren Testnachweis bitte: Für Urlauber:innen und andere Reisende, die auf dem Luftweg nach Deutschland kommen, greifen bald strengere Vorgaben für Tests. Dazu werden konkrete Details bekannt.
Die Testpflicht gilt ab Dienstag. Foto: Pixabay
Die Testpflicht gilt ab Dienstag. Foto: Pixabay
Die Testpflicht gilt ab Dienstag. Foto: Pixabay
Die Testpflicht gilt ab Dienstag. Foto: Pixabay

Angesichts der Corona-Pandemie sollen sich Flugpassagier:innen vor dem Start nach Deutschland künftig generell testen lassen müssen – und zwar ab diesem Dienstag (30. März 2021) um 00.00 Uhr. Die von Bund und Ländern beschlossenen strengeren Vorgaben sollen mit diesem Vorlauf in Kraft treten, damit sich Reisende und Fluggesellschaften darauf einstellen können, wie es am Donnerstag aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß. Ins Flugzeug steigen können soll man dann nur noch mit einem frischen negativen Testergebnis. Dies soll auch unabhängig von den Infektionszahlen im Urlaubsland gelten.

Mallorca-Reisen Reizthema

Zum Reizthema geworden war zuletzt, dass Tausende deutsche Urlauber auf die spanische Insel Mallorca flogen, für die Testpflichten wegen gesunkener Infektionszahlen weggefallen waren. Die neue Regelung gilt nun aber nicht nur für Mallorca, sondern generell. Und nur für Flüge, nicht für Reisen mit anderen Verkehrsmitteln. Ein Überblick: Ursprünglich sollte die Testpflicht bereits ab Sonntag gelten. Am Freitag hat Bundesgesundheitsminister Spahn dies auf Dienstag verschoben.

Die Tests

Gemacht werden können PCR-Labortests oder Schnelltests mit bestimmten Mindestanforderungen. Bezahlen müssen Flugreisende den Test aus eigener Tasche.

Die neue Testpflicht

Greifen soll die neue Testpflicht in der Nacht von Montag zu Dienstag. Alle Passagier:innen, die per Flugzeug ab 00.00 Uhr nach Deutschland einreisen wollen, müssen sich verpflichtend vor der Abreise testen lassen. Crews sind ausgenommen. Tests machen lassen kann man an zugelassenen Stellen im Ausland, wie es im Ministerium hieß. Das Ergebnis muss vor Abreise da sein, um es der Airline vorlegen zu können. Dabei darf der Abstrich für den Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise genommen worden sein. Wenn es Reisenden nicht möglich ist, einen Testnachweis zu bekommen, sollen auch Fluggesellschaften Tests anbieten können.

Die Test-Folgen

Zu einem Test gezwungen werden kann man nicht, wie das Ministerium weiter erläuterte. Jedoch ist die Beförderung durch die Fluggesellschaft künftig nur mit einem negativen Testnachweis gestattet. Fällt der Corona-Test positiv aus, muss man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Quarantäne begeben – und Kosten dafür in der Regel auch selbst tragen. Bestimmungen zum Infektionsschutz richten sich nach den Vorschriften im Urlaubsland.

Die Test-Kontrollen

Ob Reisende einen negativen Testnachweis haben, soll die Fluggesellschaft überprüfen. Zusätzlich sind Kontrollen der Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und auch durch die Gesundheitsämter möglich. Fluggesellschaften müssen die Beförderung nach Deutschland unterlassen, wenn ein:e Passagier:in keinen Test hat oder wenn angegebene Daten „offensichtlich unrichtig“ sind. Bei Verstößen gegen diese Pflichten sollen Airlines Bußgelder drohen.

Bestehende Testpflichten

Schon jetzt gibt es Testpflichten – aber bei der Rückkehr aus bestimmten Ländern mit hohem Ansteckungsrisiken, festgelegt nach einer einzelnen Einstufung durch die Bundesregierung. So müssen Einreisende einen negativen Test vor dem Abflug vorweisen, die aus „Hochinzidenzgebieten“ mit besonders vielen Infektionen sowie aus Gebieten mit neuen Virusvarianten kommen. Dann gelten außerdem auch Vorgaben, sich zurück in Deutschland in Quarantäne zu begeben.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur