Tobias Hans verteidigt Einschränkungen der Grundrechte in Corona-Zeit
Im Rahmen einer Regierungserklärung verteidigte der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans am heutigen Mittwoch (13. Mai 2020) die in der Corona-Krise erfolgten Grundrechtseinschränkungen. Diese seien zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit zahlreicher Menschen notwendig gewesen. Hans verwies in diesem Zusammenhang auf das massiv steigende Infektionsgeschehen, dass noch im März im Saarland herrschte.
Hans: Corona-Maßnahmen ein voller Erfolg
Tobias Hans erklärte, dass die strengen Maßnahmen und die Vernunft der Menschen dazu geführt haben, dass das Infektionsgeschehen erheblich eingedämmt werden konnte. Er lobte die Menschen im Saarland für das disziplinierte Einhalten der Regelungen. Man habe die Grundrechtseinschränkungen akzeptiert und mit Umsicht und Geduld die Regeln befolgt.
„Und all das – und das sage ich entgegen manch anderslautender Stimmen – hat nichts mit einem Hang zum Gehorsam gegenüber dem Staat zu tun. Das hat einzig und allein zu tun mit Vernunft und Verantwortungsbewusstsein“, betonte der saarländische Regierungschef.
Hans äußert sich zu Zweiflern
Tobias Hans äußerte sich in diesem Zusammenhang auch zu den zunehmend kritischen Stimmen, die die Notwendigkeit der Maßnahmen und der damit verbundenen Grundrechtseingriffe bezweifeln. „Hier kann ich nur sagen: Solange alles gut geht, werden wir natürlich nie wissen, ob die eine oder andere Maßnahme tatsächlich notwendig war. Mit dieser Ungewissheit müssen wir leben. Mit dieser Ungewissheit können wir aber auch leben. Denn wir haben unser zentrales Ziel in dieser Pandemie erreicht, nämlich die Pandemie einzubremsen und den Erkrankten eine vollumfängliche medizinische Versorgung zu gewährleisten“.
Im Vergleich zu anderen Regionen, in denen weniger strenge Corona-Maßnahmen ergriffen wurden, blieb im Saarland das befürchtete Schreckensszenario aus.
Grundrechtseingriffe sind keine Normalität
Auch wenn Tobias Hans die Grundrechtseinschränkungen der vergangenen Wochen für notwendig erachtet, betont der Ministerpräsident, dass die Einschränkung von Grundrechten unter keinen Umständen als Normalität begriffen werden dürfe. „Wir greifen nur solange und soweit in die Grundrechte ein, wie es absolut notwendig ist. Und Erleichterungen von unseren Maßnahmen müssen erfolgen, sobald die Infektionslage dies zulässt“, erklärte Hans. Deswegen habe man sofort mit Lockerungen reagiert, als das Infektionsgeschehen abgenommen habe.
Hans erklärte, dass in einer Ausnahmesituation wie der Corona-Krise die Abwägung zwischen untereinander konkurrierenden Grundrechten einer permanenten Gratwanderung gleichkomme. „Diese Gratwanderung werden wir noch eine geraume Zeit auf uns nehmen müssen. Dabei geht es darum, dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit während einer Pandemie den Vorrang gegenüber anderen Grundrechten einzuräumen. Allerdings darf der Zustand der Grundrechteeinschränkung nur so lange währen, wie es als absolut notwendig erscheint“, so Hans.
Hans warnt vor voreiligen Lockerungen
Gleichzeitig warnte Tobias Hans vor übereilten Lockerungen. „Denjenigen hingegen, denen die Erleichterungen nicht schnell genug gehen, sage ich gleichzeitig: Wir haben die Pandemie längst noch nicht besiegt. Zu schnelle, unbedachte Öffnungen gefährden das bisher Erreichte. Aus diesem Grund bleibt uns nichts Anderes, als weiterhin behutsam und in aller Vorsicht unseren Weg in eine neue Normalität zu beschreiten“, so der saarländische Ministerpräsident.
Verwendete Quellen:
– Regierungserklärung von Tobias Hans, 13.05.2020