„Todesengel“ bestreitet versuchten Mord an Patienten

Weil er als vermeintlicher Retter bei Reanimationen gut dastehen wollte, soll ein Pfleger Patient:innen nicht verordnete Medikamente verabreicht und ihren Tod billigend in Kauf genommen haben. Vor Gericht bestreitet er, der "Todesengel der Saarkliniken" zu sein.
Daniel B. wird vor dem Saarbrücker Landgericht der Prozess wegen versuchten Mordes gemacht. Foto: Brandon-Lee Posse/SOL.DE
Daniel B. wird vor dem Saarbrücker Landgericht der Prozess wegen versuchten Mordes gemacht. Foto: Brandon-Lee Posse/SOL.DE
Daniel B. wird vor dem Saarbrücker Landgericht der Prozess wegen versuchten Mordes gemacht. Foto: Brandon-Lee Posse/SOL.DE
Daniel B. wird vor dem Saarbrücker Landgericht der Prozess wegen versuchten Mordes gemacht. Foto: Brandon-Lee Posse/SOL.DE

Am ersten Tag des Prozesses wegen versuchten Mordes gegen den Krankenpfleger Daniel B. vor dem Landgericht Saarbrücken hat der 29 Jahre alte Angeklagte die Vorwürfe abgestritten.“Ich habe die mir zu Last gelegten Taten nie begangen“, lautete das Fazit seiner elfseitigen Erklärung, die er am heutigen Freitag (18. Juni 2021) verlas.

Verteidiger will auf Freispruch plädieren

B. wird versuchter Mord in sechs Fällen, davon zweimal in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, vorgeworfen. Sein Verteidiger kündigte nach der Sitzung an, auf Freispruch zu plädieren.

Anklage: Patienten nicht verordnete Medikamente verabreicht

Der Angeklagte war von Anfang 2015 bis Frühjahr 2016 in der SHG-Klinik Völklingen sowie anschließend im Frühsommer 2016 in der Uniklinik in Homburg/Saar auf Intensivstationen beschäftigt. Dort soll er Patient:innen nicht ärztlich verordnete Medikamente verabreicht und ihren Tod billigend in Kauf genommen haben.

B. soll sich „emotionale Befriedigung“ erhofft haben

Die Anklage wirft ihm vor, aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch gehandelt zu haben. Er habe in der Absicht gehandelt, in kritischen Situationen selbst Reanimationsmaßnahmen, insbesondere eine Herzdruckmassage, durchführen zu können. Dadurch habe er sich „emotionale Befriedigung“ erhofft. Zudem wollte er „durch eine Zurschaustellung seiner vermeintlich spontan ergriffenen, in seiner Vorstellung als besonders kompetent wirkenden Maßnahmen Anerkennung von Kollegen und Ärzten“. Er habe Patient:innen danach ausgesucht, ob sie diesen Zwecken dienlich sein könnten.

Mutmaßliche Opfer zwischen 31 und 88 Jahren alt

Die aufwendigen Ermittlungen waren 2016 in Gang gekommen, nachdem sich der Pfleger in anderen Kliniken als Arzt ausgegeben haben soll. Bei den betroffenen Patient:innen handelte es sich um zwei Frauen im Alter von jeweils 77 Jahren, eine 88-Jährige sowie drei Männer im Alter von 31, 58 und 81 Jahren. Nur zwei von ihnen sollen die Krankenhaus-Aufenthalte überlebt haben. Bei der Obduktion der exhumierten Leichname sollen sich Rückstände von Präparaten gefunden haben, die nicht verordnet, aber geeignet waren, den Tod herbeizuführen.

Verteidiger prangert Widersprüche an

Verteidiger Olaf Möller gab zum Prozessauftakt eine fast einstündige Erklärung ab, in der er von „zahlreichen Widersprüchen, Ungereimtheiten und Unzulänglichkeiten“ bei der Ermittlungsarbeit und Anklage sprach. Zudem kritisierte er „völlig unvollständige Patientenakten“ und „nicht aussagekräftige Dienstpläne“. Sein Mandant sei nirgendwo auf frischer Tat ertappt worden.

Möller: „Motiv haltlos“

Einige der gefundenen Medikamente hätten durchaus auch von Kolleg:innen verabreicht werden können, etwa um Patient:innen in der Nacht ruhigzustellen. Auch habe bei vier der sechs angeklagten Fälle gar keine Reanimation stattgefunden. „Das Motiv, das die Staatsanwaltschaft hier präsentiert, ist schlichtweg aus unserer Sicht haltlos“, so Möller gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

B. saß wegen Betruges im Gefängnis

Der Angeklagte, der bis zu Beginn des Jahres eine dreijährige Haftstrafe wegen Betruges verbüßt hatte und sich nun in U-Haft befindet, räumte ein, dass er in seinem Leben „einige, teilweise erhebliche Straftaten begangen“ habe. „Ich lebte ein Leben, was eigentlich nicht mein Leben war. Der Hang zum Luxus und die Zurschaustellung meiner Person, all dies ist/war nicht normal“, räumte er ein. Allerdings bestehe doch „ein erheblicher Unterschied“ zwischen dieser Zurschaustellung und einem „Todesengel der Saarkliniken“, wie ihn die Presse beschrieben habe.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte