Todesfahrer von Berus tut Vorfall „unendlich leid“

Auch in zweiter Instanz muss der mutmaßliche Verursacher des Verkehrsunfalls von Berus wohl mit einer Verurteilung rechnen. Im August 2016 war eine 14-Jährige getötet worden.
Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt sein Bedauern erklären. Archivfoto: Katja Sponholz/dpa-Bildfunk.
Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt sein Bedauern erklären. Archivfoto: Katja Sponholz/dpa-Bildfunk.
Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt sein Bedauern erklären. Archivfoto: Katja Sponholz/dpa-Bildfunk.
Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt sein Bedauern erklären. Archivfoto: Katja Sponholz/dpa-Bildfunk.

Nach dem Tod eines 14 Jahre alten Mädchens bei einem Verkehrsunfall an einer Landstraße bei Überherrn-Berus muss der mutmaßliche Verursacher nun wohl auch in zweiter Instanz mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung rechnen. Das zeigte sich gestern bei der Erörterung eines technischen Gutachtens vor dem Landgericht Saarbrücken.

Dort wehrt sich der 23-Jährige gegen die Verurteilung zu drei Jahren Haft ohne Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung aus erster Instanz. Das Amtsgericht Saarlouis hatte ihn für den Tod der 14-Jährigen und die Verletzungen von zwei Bekannten des Mädchens verantwortlich gemacht: Der Angeklagte sei im August 2017 wie ein Rennfahrer unterwegs gewesen. In der Rechtskurve habe der 23-Jährige die Kontrolle über seinen zum Rennauto umgebauten Opel verloren. Das Auto rutschte geradeaus in die Gruppe der Fußgänger auf dem Gehweg.

Nur Profi-Rennfahrer hätten die Kurve schaffen können
Ergebnis des Gutachters: Der Opel des Angeklagten habe sich mit einer Geschwindigkeit zwischen 85 und 104 Kilometer pro Stunde der Kurve genährt und dann voll gebremst. Im Scheitelpunkt der Kurve sei der Wagen noch zwischen 63 und 78 Kilometer pro Stunde schnell gewesen. In diesem physikalischen Grenzbereich hätte lediglich ein geübter Profi-Rennfahrer mit diesem Auto die Kurve gerade noch schaffen können.

Der 23-Jährige selbst schwieg gestern vor Gericht und ließ über seinen Anwalt erklären, dass ihm die Geschehnisse „unendlich leid“ täten.

Aber der Angeklagte ist kein Rennfahrer. Auch vor dem Landgericht muss der 23-Jährige deshalb nun mit einer Verurteilung rechnen. Ob dabei erneut eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt wird, ist offen. Der Angeklagte hofft weiterhin auf Freispruch oder Bewährung. Das Urteil wird Ende Januar erwartet.

Mit Verwendung von SZ-Material (Wolfang Ihl).