Todesfahrer von Saarbrücken: Jetzt doch mildere Strafe für verurteilten Trucker?
Bundesgerichtshof hebt Urteil auf
Das Landgericht Saarbrücken entschied im Juni 2017: Der Berufskraftfahrer Ionel H., der im September 2016 betrunken einen Fahrradfahrer überfuhr, muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.
Jetzt muss allerdings neu darüber verhandelt werden. Denn der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts in Saarbrücken auf. Das meldet der „Saarländische Rundfunk “(SR). Der Verteidiger von Ionel H. bestätigte das dem SR. Zweifel an der vollen Schuldfähigkeit des Lkw-Fahrers seien der Hauptgrund für die Aufhebung des vorangegangenen Urteils. Zur Unfallzeit hatte Ionel H. fast drei Promille im Blut.
Das war passiert
Betrunken setzte sich der Lkw-Fahrer im September 2016 ans Steuer. Bei der anschließenden Fahrt durch Saarbrücken überrollte er an der Kreuzung Hellwigstraße/Mainzer Straße einen 28-jährigen Fahrradfahrer. Der verstarb noch an der Unfallstelle.
Wir hatten über die Todesfahrt berichtet
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24. September 2016: Nach tödlichem Unfall in Saarbrücken: Geisterfahrrad mahnt und warnt
8. März 2017: Prozess gegen Todesfahrer von Saarbrücken beginnt
29. März 2017: Todesfahrer von Saarbrücken soll Radler vorsätzlich umgebracht haben
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9. Juni 2017: Fahrlässige Tötung: Nach Horror-Unfall muss Lkw-Fahrer jetzt hinter Gitter