Todesfahrer von Saarbrücken soll Radler vorsätzlich umgebracht haben

Wende im Prozess um den 26-jährigen Lkw-Fahrer aus Rumänien, der im September einen Radfahrer in
Der Lkw kam in der Nähe des Bahnhofs zum Stehen. Foto: Becker & Bredel.
Der Lkw kam in der Nähe des Bahnhofs zum Stehen. Foto: Becker & Bredel.
Der Lkw kam in der Nähe des Bahnhofs zum Stehen. Foto: Becker & Bredel.
Der Lkw kam in der Nähe des Bahnhofs zum Stehen. Foto: Becker & Bredel.

Wende im Prozess um den 26-jährigen Lkw-Fahrer aus Rumänien, der im September einen Radfahrer in Saarbrücken überfahren haben soll: Statt fahrlässiger Tötung geht das Gericht davon aus, dass der mutmaßliche Täter vorsätzlich gehandelt habe. Daher wurde der Fall an das Landgericht gegeben.

Für Richter Kai Lohmann steht fest, dass der Angeklagte Ionel H. „mit mindestens bedingtem Vorsatz getötet hat“. Somit handelt es sich nicht mehr um fahrlässige Tötung, sondern könnte auf Totschlag oder Mord zur Verdeckung einer Straftat hinauslaufen. Bei Mord würde die Strafe lebenslänglich bedeuten.

Der Lkw habe das Fahrrad mit geringer Geschwindigkeit gerammt, wobei der Radfahrer nicht gravierend verletzt worden sein soll. Anschließend habe der Lkw aber beschleunigt und den Radfahrer über 350 Meter mitgeschleift.

Lkw-Fahrer war Alkoholiker
Der Fahrer des Lkw war während des Vorfalls mit 2,45 Promille Alkohol im Blut unterwegs und wurde von einer psychiatrischen Gutachterin als Alkoholiker bezeichnet. Doch er soll zur Tatzeit „einsichtsfähig“ gewesen sein.

Lionel H. bleibt jetzt bis zur nächsten Verhandlung im Saarbrücker Gefängnis. Ob er mit seiner Flucht den Zusammenprall mit dem Radfahrer vertuschen wollte? Das wird nun die Kammer am Landgericht klären müssen.

Mit Verwendung von SZ-Material (Hélène Maillasson)