„Topf Secret“: Saarländische Restaurants im Hygiene-Test

Wie sauber geht es in saarländischen Restaurants und Märkten zu? Das will die Online-Plattform „Topf Secret“ offenlegen. Seit Januar sind mehr als 240 Anfragen zur Hygiene in Gastro-Betrieben und Lebensmittelläden im Saarland eingegangen.
Über „Topf Secret“ können Verbraucher Kontrollberichte von Lebensmittelbehörden abfragen. Foto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk
Über „Topf Secret“ können Verbraucher Kontrollberichte von Lebensmittelbehörden abfragen. Foto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk
Über „Topf Secret“ können Verbraucher Kontrollberichte von Lebensmittelbehörden abfragen. Foto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk
Über „Topf Secret“ können Verbraucher Kontrollberichte von Lebensmittelbehörden abfragen. Foto: Uwe Anspach/dpa-Bildfunk

Die Plattform der Verbraucherorganisation „foodwatch“ und der Initiative „Frag den Staat“, hilft Menschen, Behörden in Deutschland nach Informationen zu fragen. In diesem Fall werden Lebensmittelbehörden dazu aufgefordert, die Ergebnisse von Kontrollen zu veröffentlichen. 

Mängel in 15,64 Prozent der deutschen Betriebe

Seit Mitte Januar können Bürger über „Topf Secret“ einen vorformulierten Antrag an das Landesamt für Verbraucherschutz senden und die Ergebnisse von lebensmittelrechtlichen Prüfungen in saarländischen Betrieben erfragen. Ob Imbissbude oder Hotel ist dabei unerheblich. Laut foodwatch ist das Interesse der Verbraucher unabhängig von der Art des Unternehmens gleich hoch. 

In ganz Deutschland wurden bei 4.670 Kontrollen im vergangenen Jahr in 730 Dienstleistungsbetrieben größere Mängel festgestellt. Die Beanstandungsquote liegt demnach bei 15,64 Prozent. Beanstandet wird nicht nur mangelnde Hygiene, sondern auch bauliche Mängel oder unzureichend ausgewiesene Lebensmittel. Beispielsweise wurden Allergene auf Speisekarten nicht richtig gekennzeichnet. 

Dreizehn erfolgreiche Anfragen im Saarland

Im Rahmen der „Topf Secret“ Aktion wurden bereits Mängel in Filialen großer Konzerne wie McDonald’s, Subway und dem Mercure Hotel aufgedeckt. Im Saarland waren bislang dreizehn Anfragen an das Landesamt für Verbraucherschutz erfolgreich. Allerdings dürfen die Ergebnisse von der Behörde nur dann öffentlich gemacht werden, „wenn gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist“. Demnach wurden bei Betrieben, in denen die Anfragen zwar erfolgreich waren, jedoch kein Kontrollbericht veröffentlicht wurde, keine gravierenden Mängel festgestellt. Das gilt in Saarbrücken zum Beispiel für Oishii und Pizza Per Tutti

Anträge zugunsten von „Waffengleichheit“ abgelehnt

Die meisten Anfragen laufen derzeit noch. Im Zuge von „Topf Secret“ erhielt das Amt zahlreiche Anträge, die nun abgearbeitet werden müssen. Einige wurden jedoch zugunsten der „Waffengleichheit“ abgelehnt. Das bedeutet, dass Name und Anschrift des Antragstellers dem betroffenen Betrieb offengelegt werden sollten, um den Antrag zu genehmigen. So soll verhindert werden, dass Konkurrenten verdeckt Anfragen stellen. War der Antragsteller dazu nicht bereit, wurde das weitere Verfahren daher eingestellt. Auch in Saarbrücken kam es zum Beispiel bei Kalinski und der l’Osteria zu diesem Fall.

Den aktuellen Stand der Kampagne „Topf Secret“ könnt ihr bei FragDenStaat einsehen. Wenn euer Lieblingsrestaurant noch nicht untersucht wird, könnt ihr über die Plattform natürlich auch eigene Anfragen stellen. 

Verwendete Quellen:
• Deutsche Presseagentur
• „Topf Secret“