Trotz hoher Inzidenz: Keine Corona-Notbremse in Pirmasens

Pirmasens ist zurzeit der größte Corona-Hotspot in Rheinland-Pfalz. Doch obwohl die Inzidenz dort seit drei Tagen über 100 liegt, tritt die Stadt nur halb auf die Notbremse.

Pirmasens/Rheinland-Pfalz zieht die Corona-„Notbremse“ nur mit halber Kraft, obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt seit mehr als drei Tagen bei über 100 liegt. Zwar gelten seit dem heutigen Montag (15. März 2021) strengere Regeln wie zum Beispiel eine Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und beim Einkaufen, die Geschäfte bleiben aber weiter geöffnet. Das geht aus einer Allgemeinverfügung der Stadt vom Sonntag hervor. Pirmasens weicht damit von der Corona-Strategie des Landes ab.

Notbremse sieht Schließungen vor

Die rheinland-pfälzische Corona-Bekämpfungsverordnung sieht in dem Fall eigentlich eine „Notbremse“ vor: Zu veranlassen sind demnach etwa eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, eine Begrenzung der Mobilität auf höchstens 15 Kilometer und Schließungen von Geschäften.

Pirmasens geht anderen Weg

In Pirmasens darf man ab Montag zwar nur noch eine Person eines anderen Hausstandes treffen, auch wird die maximale Zahl der Kund:innen im Einzelhandel verringert. Doch die Geschäfte bleiben grundsätzlich offen, außerdem gibt es keine nächtliche Ausgangsbeschränkung oder 15-Kilometer-Begrenzung. In Pirmasens liegt die Inzidenz seit Donnerstag bei über 100, am Sonntag lag sie bei 154,1 – Höchstwert in Rheinland-Pfalz.

OB: Schließung wäre „unverhältnismäßig und rechtswidrig“

Eine gänzliche Schließung der Geschäfte „wäre aufgrund der besonderen Situation vor Ort unverhältnismäßig und rechtswidrig“, wird der Pirmasenser Oberbürgermeister Markus Zwick (CDU) in einer Mitteilung der Stadt vom Sonntag zitiert. Der starke Anstieg lasse sich insbesondere auf Corona-Ausbrüche in mehreren Kindergärten zurückführen. Die seien für knapp 44 Prozent der 64 Neuinfektionen der vergangenen Woche verantwortlich.

Zwick: Inzidenzen nicht isoliert betrachten

„Bei der Entscheidung über zusätzliche Schutzmaßnahmen dürfen Inzidenzen alleine nicht isoliert betrachtet werden“, wird Zwick weiter zitiert. Es sei nicht ersichtlich, dass der lokale Einzelhandel und körpernahe Dienstleistungen am aktuellen Infektionsgeschehen überhaupt einen maßgeblichen Anteil hätten. Zwick beruft sich außerdem auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom Dienstag, in der einzelne Beschränkungen des Einzelhandels einkassiert worden waren.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur