Über 1.000 saarländische Gesetze und Verordnungen sollen der Digitalisierung angepasst werden

Im Saarland können über 1.000 Gesetze und Rechtsverordnungen der Digitalisierung angepasst werden. Die Umstellung würde in vielen Bereichen für Erleichterungen sorgen.

Im Zuge der Digitalisierung können mehr als 1.000 saarländische Gesetze und Rechtsverordnungen angepasst werden, um etwa Behördengänge überflüssig zu machen. Das geht aus einem Normenscreening hervor, bei dem über 2.000 relevante Stellen untersucht wurden. Laut Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) ist das Saarland damit deutschlandweit Vorreiter. Man habe sich im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht nur auf Gesetze beschränkt und alle Themenkomplexe einbezogen.

Erleichterungen etwa bei Anträgen und Anzeigen

Durch die digitale Anpassung könnte beispielsweise das Antrags- und Anzeigenwesen erleichtern, beispielsweise im Gaststättengesetz, in Prüfungsordnungen und bei Dokumentationspflichten. Laut Hans können bei 52 Prozent der geprüften Vorschriften Erleichterungen umgesetzt werden. Dies sei ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und ein „Innovationssprung im Sinne einer modernen und bürgernahen saarländischen Landesverwaltung“.

Bericht soll dem Landtag vorgelegt werden

Ammar Alkassar, der Bevollmächtigte für Innovation und Strategie des Saarlandes, erklärte, die größte Herausforderung sei „tatsächlich alle Ressorts auf diesen innovativen Pfad mitzunehmen“. Rechtliche Grundlagen, die seit Jahrzehnten bestehen, zur Disposition zu stellen, sei nicht immer leicht gewesen. Man habe bei jedem einzelnen Punkt überprüft, ob noch eine Schriftform benötigt werde. Der entstandene Bericht soll nun noch dem Landtag in Saarbrücken vorgelegt werden.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presseagentur