Umtausch der Führerscheine: Die wichtigsten Fragen und Antworten

In Deutschland müssen nach EU-Vorgaben rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Dabei müssen Autofahrer:innen unterschiedliche Umtauschfristen beachten. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Führerscheinumtausch für euch zusammengefasst:
In Deutschland müssen rund 43 Millionen Menschen ihren Führerschein umtauschen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold
In Deutschland müssen rund 43 Millionen Menschen ihren Führerschein umtauschen. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold

Die Führerscheine in der EU sollen einheitlich und fälschungssicher werden. Das hat zur Folge, dass in Deutschland Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden müssen. Viele Autofahrer:innen stellen sich deshalb unter anderem die Fragen, wie lange sie noch Zeit für den Umtausch haben, wie hoch die Kosten dafür sind und was es sonst noch zu beachten gibt. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zum Führerscheinumtausch für euch zusammengestellt.

Die wichtigsten Informationen zum Führerscheinumtausch in Deutschland

Wer muss seinen Führerschein umtauschen?

In Deutschland muss jeder Führerschein umgetauscht werden, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Das betrifft rund 43 Millionen Führerscheine, darunter 15 Millionen Papier-Führerscheine (ausgestellt bis zum 31. Dezember 1998) und etwa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (ausgegeben zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013).

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Umtauschfristen bei Papierführerscheinen

Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine ausgetauscht. Die weiteren Schritte:
– Geburtsjahre vor 1953: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033 –> Frist wird wohl bis zum 19. Juli 2022 verlängert
– Geburtsjahre 1959 bis 1964: Umtauschfrist bis 19. Januar 2023
– Geburtsjahre 1965 bis 1970: Umtauschfrist bis 19. Januar 2024
– Geburtsjahre 1971 oder später: Umtauschfrist bis 19. Januar 2025

Umtauschfristen bei Kartenführerscheinen

Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Fristen für alte Kartenführerscheine ab. Für die Umtauschfristen ist das Ausstellungsjahr entscheidend, das auf der Vorderseite eingetragen ist.
– Ausstellungsjahre 1999 bis 2001: Umtauschfrist bis 19. Januar 2026
– Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: Umtauschfrist bis 19. Januar 2027
– Ausstellungsjahre 2005 bis 2007: Umtauschfrist bis 19. Januar 2028
– Ausstellungsjahr 2008: Umtauschfrist bis 19. Januar 2029
– Ausstellungsjahr 2009: Umtauschfrist bis 19. Januar 2030
– Ausstellungsjahr 2010: Umtauschfrist bis 19. Januar 2031
– Ausstellungsjahr 2011: Umtauschfrist bis 19. Januar 2032
– Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033

Was passiert, wenn ich mich meinen Führerschein nicht umtausche?

Der alte Führerschein verliert nach Ablauf der Frist seine Gültigkeit. Man wird also dann so behandelt, als wäre man ohne Führerschein unterwegs. Man begeht also eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro geahndet wird. Die Ablaufdaten beziehen sich ausschließlich auf das Dokument und nicht auf die Fahrerlaubnis. Eine Straftat wie „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ begeht man also nicht.

Wo tauscht man seinen Führerschein um und welche Unterlagen werden benötigt?

Seinen Führerschein tauscht man bei der zuständigen Führerscheinstelle seines Wohnsitzes um. Für den Umtausch benötigt man den alten Original-Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und ein biometrisches Bild.

Was kostet mich der Umtausch?

Die Kosten für den neuen EU-Führerschein betragen 25 Euro. Hinzu kommen die Kosten für ein biometrisches Passfoto.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Alle seit dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine, also auch die neuen, haben nun ein Ablaufdatum und müssen nach jeweils 15 Jahren seit ihrer Ausstellung erneuert werden.

Verwendete Quellen:
– Informationen des ADAC
– eigene Recherche
– Deutsche Presse-Agentur