Untreue in 200 Fällen: Prozess gegen Wirtschaftsdetektiv startet in Saarbrücken

Menschen, die Anlagebetrügern aufgesessen waren, hatten sich Hilfe suchend an ihn gewandt - und wurden erneut abgezockt. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen Medard Fuchsgruber, auch bekannt als "Robin Hood der Kleinanleger".
Im Bild: Medard Fuchsgruber (Mitte) mit seinen Verteidigern Rechtsanwalt Christian Schmitt (links) und Dr. Jens Schmidt. Foto: BeckerBredel
Im Bild: Medard Fuchsgruber (Mitte) mit seinen Verteidigern Rechtsanwalt Christian Schmitt (links) und Dr. Jens Schmidt. Foto: BeckerBredel
Im Bild: Medard Fuchsgruber (Mitte) mit seinen Verteidigern Rechtsanwalt Christian Schmitt (links) und Dr. Jens Schmidt. Foto: BeckerBredel
Im Bild: Medard Fuchsgruber (Mitte) mit seinen Verteidigern Rechtsanwalt Christian Schmitt (links) und Dr. Jens Schmidt. Foto: BeckerBredel

Wegen Untreue in knapp 200 Fällen muss sich der Wirtschaftsdetektiv Medard Fuchsgruber seit dem heutigen Mittwoch (15. Januar 2020) vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Er soll über Jahre für Anleger tätig gewesen sein, die Betrügern aufgesessen waren, teilte eine Sprecherin des Landgerichts mit.

Er habe den Betrogenen versprochen, deren Geld wieder zu holen – was ihm auch gelungen sei. Irgendwann habe er aber das für die Geschädigten eingetriebene Geld nicht mehr an die Betroffenen ausgezahlt, weil er offensichtlich selbst in eine finanzielle Schieflage geraten sei, sagte sie.

Knapp eine Million Euro Schaden

Der entstandene Schaden belaufe sich auf insgesamt knapp eine Million Euro. Dem Angeklagten würden auch Betrug und Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Er wurde am Mittwoch aus der Untersuchungshaft in den Gerichtssaal gebracht.

Zum zunächst geplanten Prozessauftakt in der vergangenen Woche war er wegen einer Operation nicht erschienen. Da diese aber kein akuter Notfall gewesen sei, habe er den Eindruck erweckt, er habe sich dem Verfahren entziehen wollen, sagte die Sprecherin. Daraufhin wurde er in Duisburg festgenommen.

Fuchsgruber macht keine Aussage

Der Prozess gegen den Mann aus Ottweiler, der zuletzt in Nordrhein-Westfalen wohnhaft gemeldet war, ist zunächst bis zum 19. März terminiert. Zum Auftakt wurde die Anklage verlesen.

Über seinen Verteidiger habe der Angeklagte erklären lassen, dass er derzeit keine Angaben zur Sache machen wolle, sagte die Sprecherin. Es sei eine Haftbeschwerde eingelegt worden, über die außerhalb der Hauptverhandlung entschieden werden müsse.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte