Urteil des EU-Gerichts: „Fack Ju Göhte“ verstößt gegen gute Sitten

Der deutsche Filmtitel "Fack Ju Göhte" verstößt nach einem Urteil des EU-Gerichts gegen die guten Sitten. Und das hat Auswirkungen.
Markenstreit um "Fack Ju Göhte". Hier im Bild: Hauptdarsteller Elyas M'Barek. Foto: dpa-Bildfunk/Ursula Düre
Markenstreit um "Fack Ju Göhte". Hier im Bild: Hauptdarsteller Elyas M'Barek. Foto: dpa-Bildfunk/Ursula Düre
Markenstreit um "Fack Ju Göhte". Hier im Bild: Hauptdarsteller Elyas M'Barek. Foto: dpa-Bildfunk/Ursula Düre
Markenstreit um "Fack Ju Göhte". Hier im Bild: Hauptdarsteller Elyas M'Barek. Foto: dpa-Bildfunk/Ursula Düre

Das Urteil bedeutet für die Macher, dass der Filmtitel nicht als Marke geschützt werden kann. Der mit dem Titel ähnliche englische Ausdruck „fuck you“ sei vulgär, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch.

Dass die Filme der „Fack Ju Göhte„-Reihe von Millionen Menschen gesehen worden seien, bedeute nicht, dass Verbraucher nicht von dem Titel schockiert seien.

„Fack Ju Göhte 3“ war mit fast sechs Millionen Besuchern der erfolgreichste Kinofilm 2017 in Deutschland. Hauptdarsteller der Trilogie ist Elyas M’Barek.

Die Constantin Film Produktion GmbH hatte versucht, den Titel als Marke etwa für Spiele, Schreibwaren und Getränke in Europa zu schützen. Sie kann nun innerhalb von zwei Monaten noch vor den letztinstanzlichen Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

Quelle: dpa