Urteil in Zweibrücken: Verkehrssünder mit 373 Punkten muss ins Gefängnis

Nach zahlreichen Fahrten ohne gültigen Führerschein muss ein Mann mit 373 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei für neun Monate in Rheinland-Pfalz ins Gefängnis.
Mehr als 150 Fahrten ohne gültigen Führerschein soll der Berufsfahrer absolviert haben. Foto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk
Mehr als 150 Fahrten ohne gültigen Führerschein soll der Berufsfahrer absolviert haben. Foto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk
Mehr als 150 Fahrten ohne gültigen Führerschein soll der Berufsfahrer absolviert haben. Foto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk
Mehr als 150 Fahrten ohne gültigen Führerschein soll der Berufsfahrer absolviert haben. Foto: Patrick Seeger/dpa-Bildfunk

Haftstrafe für Verkehrssünder

Einen Verkehrssünder mit 373 Punkten erwartet nun eine Haftstrafe. Zu dieser hatte das Landgericht Frankenthal in der Pfalz den Mann im August 2020 verurteilt – der Beschuldigte ging dagegen in Revision. Das Oberlandesgericht Zweibrücken wiederum habe das als unbegründet verworfen, so „dpa“. Damit sei der Richterspruch aus Frankenthal rechtskräftig; der Autofahrer muss für neun Monate ins Gefängnis.

Mehr als 150 Fahrten ohne Führerschein

Bei dem Prozess waren im August zwei Fahrten verhandelt worden, bei denen der Mann 2019 mit einem ungültigen italienischen Führerschein erwischt worden war. Schon zuvor hatte der Beschuldigte der Polizei zufolge 373 Punkte gesammelt. Die Zahl setzt sich zusammen aus mehr als 150 Fahrten ohne gültigen Führerschein, die der Enddreißiger als Berufsfahrer absolviert hatte. Die Behörden kontrollierten im Nachhinein die Tachoscheiben und verhängten pro Fahrt zwei Punkte.

Weitere Haft möglich

Für den Mann hat das im Dezember rechtskräftig gewordene Urteil weitreichende Folgen. Er muss nicht nur ins Gefängnis, sondern ihm droht eine weitere Haft. Wegen Fahrten ohne gültigen Führerschein war er früher schon einmal zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal kündigte vor wenigen Tagen an, den Widerruf der Bewährung zu beantragen.

Der Mann hatte in der Verhandlung von „großen Fehlern“ gesprochen, die er gemacht habe. Jedoch sei sein Führerschein bei mehreren Verkehrskontrollen von der Polizei nicht beanstandet worden, hatte er nach Angaben einer Übersetzerin argumentiert.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur