Vater in Zweibrücken erstochen: Tatverdächtiger nicht schuldfähig?

Der 23 Jahre alte Mann, der im April in Zweibrücken seinen Vater erstochen haben soll, ist wohl aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig. Entsprechend argumentiert jedenfalls die Staatsanwaltschaft. Das sind die Hintergründe dazu:
Der Vorfall soll sich im April dieses Jahres in der Wilhelmstraße in Zweibrücken ereignet haben. Symbolfoto: BeckerBredel
Der Vorfall soll sich im April dieses Jahres in der Wilhelmstraße in Zweibrücken ereignet haben. Symbolfoto: BeckerBredel
Der Vorfall soll sich im April dieses Jahres in der Wilhelmstraße in Zweibrücken ereignet haben. Symbolfoto: BeckerBredel
Der Vorfall soll sich im April dieses Jahres in der Wilhelmstraße in Zweibrücken ereignet haben. Symbolfoto: BeckerBredel

Am Mittwoch, 16. Oktober, beginnt der Prozess gegen einen 23-Jährigen. Dieser soll vor einigen Monaten seinen Vater in der gemeinsamen Wohnung in der Zweibrücker Wilhelmstraße erstochen haben. Offen steht allerdings noch die Frage nach der Schuldfähigkeit des jungen Mannes.

Zweibrücken: Sohn (23) ersticht Vater – 23-Jähriger nicht schuldfähig?

Erst kürzlich reichte die Staatsanwaltschaft eine sogenannte „Antragsschrift im Sicherungsverfahren“ gegen den Tatverdächtigen ein. Mit dem Ziel, ihn weiterhin in einer forensischen Psychiatrie unterbringen zu lassen. Das berichtet die „Rheinpfalz“.

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Die mutmaßliche Tat könne „nicht im strafrechtlichen Sinne“ geahndet werden, so die Annahme der Staatsanwaltschaft. Aufgrund einer psychischen Erkrankung des Mannes glauben die Anklagevertreter an seine Schuldunfähigkeit. Mit der Verwahrung in der Psychiatrie soll zudem verhindert werden, dass der 23-Jährige weitere Verbrechen begeht. Die Hauptverhandlung beginnt am 16. Oktober (um 13.00 Uhr).

Hintergrund: Dem jungen Mann wird vorgeworfen, in der Nacht zum 26. April seinen Vater in der gemeinsamen Wohnung in der Wilhelmstraße in Zweibrücken erstochen zu haben. Der 51 Jahre alte Mann verblutete. Noch in derselben Nacht kam es zur Festnahme des Sohnes. Dieser schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Verwendete Quellen:
• Rheinpfalz
• Eigene Berichte