Insgesamt 90 Fahrzeuge kontrollierten die Einsatzkräfte in Zweibrücken. Folgende Verstöße der Verkehrsteilnehmer wurden dabei geahndet:
• Mangelhafte Kindersicherung: drei Fälle
• Gurtverstoß: 13 Fälle
• Handybenutzung während der Fahrt: fünf Fälle
• Mangelhafte Ladungssicherung: ein Fall
• Verbot der Durchfahrt: 16 Fälle
Darüber hinaus stellten die Beamten bei sechs Fahrzeugführern Mängelberichte aus, da die Ausstattung oder der Zustand der Verkehrsmittel nicht den Vorschriften entsprachen.
Verwendete Quellen:
• Bericht der Polizei Zweibrücken, 23.05.2019