Versuchter Messerangriff in Metz war kein terroristischer Akt

Nur unweit der saarländischen Grenze hatte ein Mann am Sonntag (5. Januar 2020) ein Messer gezückt und "Allahu Akbar" gerufen. Trotz dessen bleibt der Vorfall nun bei der Staatsanwaltschaft Metz liegen. Die Behörden stufen den versuchten Angriff somit nicht als Terror-Akt ein.
Während des Vorfalls in Metz befanden sich zahlreiche Passanten vor Ort. Screenshot: Youtube/Abou Yahya Al Faranssy
Während des Vorfalls in Metz befanden sich zahlreiche Passanten vor Ort. Screenshot: Youtube/Abou Yahya Al Faranssy
Während des Vorfalls in Metz befanden sich zahlreiche Passanten vor Ort. Screenshot: Youtube/Abou Yahya Al Faranssy
Während des Vorfalls in Metz befanden sich zahlreiche Passanten vor Ort. Screenshot: Youtube/Abou Yahya Al Faranssy

Am Sonntag kam es im französischen Metz zu einem versuchten Angriff. Ein Mann hatte dort nach Angaben von „dpa“ ein Messer gezückt und „Allahu Akbar“, also „Gott ist der Größte“, gerufen. Im Verlauf des Einsatzes schoss die Polizei auf ihn.

Nun steht fest: Im Gegensatz zu einem ähnlichen Vorfall in Paris übernimmt nicht die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft die Ermittlungen. Das meldet der „Le Républicain Lorrain“.

Vorfall bleibt in Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Metz

Da es sich bei dem versuchten Messer-Angriff um keinen Terror-Akt handele, bleibt der Fall somit beim Metzer Staatsanwalt Christian Mercuri. Das geht ebenso aus dem Medienbericht hervor. Ermittelt werde wegen versuchten Mordes.

Beweismaterial muss ausgewertet werden

Noch befindet sich der verletzte Tatverdächtige bewacht in einem Krankenhaus, so „Le Républicain Lorrain“. Währenddessen gilt es, Beweismaterial zu sichten. Unter anderem sollen Bilder aus Überwachungskameras ausgewertet werden. Da die Polizei auf den Mann schoss, muss geprüft werden, „ob die Bedingungen der Selbstverteidigung gegeben sind“.

In einem zweiten Schritt gehe es um den Täter selbst: Dieser sei laut des Medienberichts radikalisiert gewesen; zudem sei bei ihm ein „Verhaltensproblem“ gegeben. So äußerte sich jedenfalls Staatsanwalt Christian Mercuri.

Mann ruft „Allahu Akbar“ und zückt Messer

Der Vorfall ereignete sich am Sonntag in Metz-Borny, im Bereich „Boulevard de Guyenne“. Dort hatte sich der Tatverdächtige mit einem Küchenmesser auf der Straße aufgehalten. Infolgedessen verständigten Passanten die Polizei, berichtet „Le Républicain Lorrain“.

Am Einsatzort angekommen, forderten die Beamten den mutmaßlichen Angreifer wiederholt dazu auf, das Messer mit der rund 20 Zentimeter langen Klinge fallen zu lassen. Stattdessen kam der Mann näher und rief „Allahu Akbar“, heißt es. Schließlich waren Schüsse zu hören. Einer davon traf den Tatverdächtigen in den Oberschenkel. Lebensgefährliche Verletzungen erlitt der Tatverdächtige dadurch nicht.

Weiterer Mann festgenommen

Nach Angaben des „Le Républicain Lorrain“ kam es in Zusammenhang mit dem Vorfall zu einer weiteren Festnahme: „Am frühen Nachmittag wurde ein zweites Individuum festgenommen und in Polizeigewahrsam verbracht“. Wie genau diese Person mit der mutmaßlichen Tat in Verbindung steht, ist aktuell noch unklar.

Verwendete Quellen:
– eigener Bericht
– Deutsche Presse-Agentur
– „Le Républicain Lorrain“