Verwarngeld droht: Bestimmte Führerscheine müssen umgetauscht werden

Wer einen älteren Führerschein besitzt, muss handeln. Bescheinigungen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, verlieren ihre Gültigkeit. In den Behörden kann es zu Wartezeiten kommen.

Ältere Führerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit und müssen umgetauscht werden. Darauf hat das saarländische Verkehrsministerium am Sonntag (16. Mai 2021) hingewiesen. Besitzer:innen eines Führerscheins, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen demnach handeln.

Umtauschfristen bei Papierführerscheinen

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine ausgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Im Januar 2022 läuft zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Die weiteren Schritte:
– Geburtsjahre vor 1953: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033
– Geburtsjahre 1959 bis 1964: Umtauschfrist bis 19. Januar 2023
– Geburtsjahre 1965 bis 1970: Umtauschfrist bis 19. Januar 2024
– Geburtsjahre 1971 oder später: Umtauschfrist bis 19. Januar 2025

Umtauschfristen bei Kartenführerscheinen

Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Fristen für alte Kartenführerscheine ab. Für die Umtauschfristen ist das Ausstellungsjahr entscheidend, das auf der Vorderseite der Bescheinigung eingetragen ist.
– Ausstellungsjahre 1999 bis 2001: Umtauschfrist bis 19. Januar 2026
– Ausstellungsjahre 2002 bis 2004: Umtauschfrist bis 19. Januar 2027
– Ausstellungsjahre 2005 bis 2007: Umtauschfrist bis 19. Januar 2028
– Ausstellungsjahr 2008: Umtauschfrist bis 19. Januar 2029
– Ausstellungsjahr 2009: Umtauschfrist bis 19. Januar 2030
– Ausstellungsjahr 2010: Umtauschfrist bis 19. Januar 2031
– Ausstellungsjahr 2011: Umtauschfrist bis 19. Januar 2032
– Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033

Wartezeiten möglich

Die jetzt anstehende erste Phase des Umtauschs bedeute zu Corona-Zeiten auch für die Führerscheinstellen des Landes eine besondere Herausforderung, so ein Sprecher des Ministeriums. Wartezeiten könnten nicht ausgeschlossen werden. Die Behörde empfiehlt, sich vorab bei den jeweiligen Kommunen über die Vorgehensweise zum reibungslosen Umtausch des Führerscheins zu informieren.

Führerscheine sollen fälschungssicher werden

Künftig werden die Bescheinigungen alle 15 Jahre umgetauscht, damit Foto und Name aktuell sind. So können Fälschungen besser verhindert werden, teilte das Verkehrsministerium mit. Rund 43 Millionen Dokumente müssen im Rahmen einer EU-Richtlinie umgetauscht werden. Das Ziel ist, die mehr als 100 unterschiedlichen Führerscheinmuster in den Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen und Fälschungen vorzubeugen.

Verwarngeld droht

Die Führerscheine verlieren mit Ablauf der Umtauschfrist ihre Gültigkeit. Wer noch mit seiner oder ihrer alten Bescheinigung erwischt wird, muss mit einem Verwarngeld rechnen. Im Ausland kann es bei Kontrollen zu Problemen kommen, auch könnte die Weiterfahrt verboten werden.

So viel kostet der Umtausch

Ein neuer Führerschein kostet laut „ADAC“ 25 Euro. Dazu kommen die Kosten für das biometrische Foto. Die alte Bescheinigung darf behalten werden.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Verkehrsministeriums, 16.05.2021
– ADAC