Verwirrung um Maskenpflicht im Auto: Wer jetzt Mundschutz tragen muss und wer nicht

Im Saarland gibt es ab Montag eine Maskenpflicht im Auto. Wann genau Mundschutz getragen werden muss, hat seit der Ankündigung für Verwirrung gesorgt. Wir spielen einige Szenarien durch:

Das Saarland führt ab Montag (22. Februar 2021) eine Maskenpflicht im Auto ein. Doch wie genau sie ausgestaltet wird, hat in den vergangenen Tagen für große Verwirrung gesorgt. Nicht zuletzt, weil sich die Behörden untereinander offenbar nicht einig waren oder unterschiedliche Auffassungen kommunizierten.

Neue Rechtsverordnung regelt Maskenpflicht

SOL.DE hatte am Mittwoch mit Berufung auf die Staatskanzlei berichtet, jede:r Beifahrer:innen in einem Auto müsse künftig eine Maske anziehen. Doch das ist nach der neuen Rechtsverordnung nicht der Fall.

Unterschiede zwischen privat und geschäftlich

Dort heißt es, Personen ab sechs Jahren, die nicht das Fahrzeug führen und nicht unter Paragraf 6 Absatz 1 Satz 1 fallen, müssen bei der Nutzung von Kraftfahrzeugen Mund-Nasen-Schutz tragen. Unter die in Paragraf 6 Absatz 1 Satz 1 genannten Menschen fallen alle Personen aus einem Haushalt und eine nicht in diesem Haushalt lebende Person. Diese Regelung gilt aber nur für den privaten Kontext. Geschäftlich, zum Beispiel bei Fahrgemeinschaften auf dem Weg zur Arbeit, sieht es nochmal anders aus.

Wann Maske getragen werden muss

Was bedeutet das jetzt konkret? Wir haben einige Szenarien hier beschrieben:

a) privat und geschäftlich: 2 Personen (1 Person aus Haushalt A, 1 aus Haushalt B): keine muss Maske tragen

b) privat und geschäftlich: 3 Personen aus 2 Haushalten (1 Person aus Haushalt A, 2 aus Haushalt B): keine muss Maske tragen

c) privat und geschäftlich: 4 Personen aus 2 Haushalten (1 Person aus Haushalt A, 3 aus Haushalt B): keine muss Maske tragen

d) privat: 4 Personen aus 2 Haushalten (2 Personen aus Haushalt A, 2 aus Haushalt B): nicht erlaubt

e) privat: 3 Personen aus 3 Haushalten (1 Person aus Haushalt, A, 1 aus Haushalt B, 1 aus Haushalt C): nicht erlaubt

f) geschäftlich: 3 Personen aus 3 Haushalten (1 Person aus Haushalt, A, 1 aus Haushalt B, 1 aus Haushalt C): Maskenpflicht für alle Beifahrer:innen

g) geschäftlich: 4 Personen aus 4 Haushalten (1 Person aus Haushalt, A, 1 aus Haushalt B, 1 aus Haushalt C, 1 aus Haushalt D): Maskenpflicht für alle Beifahrer:innen

h) geschäftlich: 5 Personen aus 5 Haushalten (1 Person aus Haushalt, A, 1 aus Haushalt B, 1 aus Haushalt C, 1 aus Haushalt D, 1 aus Haushalt E): Maskenpflicht für alle Beifahrer:innen

Fahrer:innen von Maskenpflicht ausgenommen

Fahrer:innen müssen übrigens in keinem Fall Maske tragen. Für zusätzliche Verwirrung sorgt zurzeit ein Post, den die offiziellen Social-Media-Accounts des Saarlandes teilen. Darin heißt es, Beifahrer:innen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, müssen Maske tragen. Doch das ist – wie oben erläutert – nicht immer korrekt.

Verwendete Quellen:
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
– eigene Berichte
– eigene Recherche
– Facebook-Post von Saarland.de, 18.02.2021