Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Das Oberverwaltungsgericht Saar hat am Mittwoch (10. März 2021) eine wesentliche Vorschrift zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug gesetzt. Demnach fällt die Pflicht zur Terminbuchung weg; zudem gilt pro Kund:in „nur“ noch die 15-Quadratmeter-Regel.
Schon gestern sagte eine OVG-Sprecherin zur Deutschen Presse-Agentur: Von dem Richterspruch könnten neben dem IT-Laden, dessen Betreiberin ursprünglich geklagt hatte, nun generell auch andere Einzelhandelsgeschäfte profitieren. Und genau das ist geschehen.
Einzelhandel öffnet
Dem „SR“ sagte Fabian Schulz, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Saar: Die Händler:innen hätten hierzulande umgehend reagiert. Bereits am Mittwoch hätten die ersten Läden aufgemacht. Die Inhaber:innen nutzen die auf Basis des Urteils einfacher gewordene Öffnung ihrer Läden auch aus, so Schulz.
Auswirkungen über das Saarland hinaus?
Ebenso schilderte der Handelsverband-Hauptgeschäftsführer dem „SR“, dass Auswirkungen des OVG-Urteils auch über das Saarland hinaus „Strahlkraft“ haben könnten. „Dieser Beschluss war ja an mehreren Punkten sehr eindeutig“, wird Schulz zitiert.
Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– eigene Berichte