Während Lockdown im Saarland auch Baumärkte geschlossen
Auch Baumärkte geschlossen
Mit Inkrafttreten des Lockdowns ab Mittwoch (16. Dezember 2020) muss im Saarland der Einzelhandel schließen. Davon ausgenommen: Geschäfte für den täglichen Bedarf. Wie nun bekannt wurde, sollen auch die Baumärkte geschlossen bleiben. Das hat die Staatskanzlei dem „SR“ bestätigt.
Übersicht: Was muss schließen?
Ebenso geschlossen bleiben vom 16. Dezember bis vorerst 10. Januar:
– Einzelhandel (für den nicht-täglichen Bedarf, beispielsweise Bekleidungsgeschäfte, Elektronikhändler, Spielzeugläden und Sportartikelhändler)
– Friseurläden
– Kosmetikstudios
– Massagepraxen
– Tattoostudios und ähnliche Betriebe
Übersicht: Was bleibt offen?
Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind:
– Abhol- und Lieferdienste
– Apotheken
– Babyfachmärkte
– Banken
– Direktvermarkter von Lebensmitteln
– Drogerien
– Einzelhandel für Lebensmittel
– Fahrradwerkstätten
– Getränkemärkte
– Großhandel
– Hörgeräteakustiker
– Kfz-Werkstätten
– Optiker
– Poststellen
– Reformhäuser
– Reinigungen
– Sanitätshäuser
– Sparkassen
– Tankstellen
– Tierbedarf
– Waschsalons
– Weihnachtsbaumverkauf
– Wochenmärkte für Lebensmittel
– Zeitungsverkaufsläden
Weiter möglich bleiben zudem medizinisch notwendige Behandlungen, beispielsweise Physiotherapie und Podologie.
Verwendete Quellen:
– Saarländischer Rundfunk
– eigener Bericht
– Deutsche Presse-Agentur