Wann gibt es eigentlich „hitzefrei“ an Schulen und Arbeitsplätzen im Saarland?
Welche Temperaturen sind am Arbeitsplatz oder in der Schule noch haltbar? Und ab wann dürfen die Schüler:innen und Beschäftigten nach Hause gehen? Dazu gibt es im Saarland unterschiedliche Regelungen.
Temperaturen über 35 Grad im Büro unzulässig
Im Büro etwa sind Temperaturen über 35 Grad laut Arbeitsstättenregel unzulässig. Wenn das Thermometer diesen Wert übersteigt, dürfen die Beschäftigten jedoch nicht einfach nach Hause gehen. Allerdings haben sie das Recht, eine Verlegung in einen anderen Raum zu verlangen und im Zweifel – nach Absprache – auch freizubekommen. Sinken die Temperaturen dann aber wieder unter die 35-Grad-Marke müssen die Arbeitnehmer:innen den Dienst jedoch wieder aufnehmen. Der Arbeitgeber ist derweil verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Temperatur zu senken – wie etwa Ventilatoren aufzustellen.
Risikogruppen können schon früher „hitzefrei“ bekommen
Diese Vorgaben sind dabei jedoch nur Richtwerte. So muss die Geschäftsführung etwa auch bei geringeren Temperaturen Maßnahmen ergreifen, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin beispielsweise besonders gefährdet ist. So genießen etwa Schwangere oder Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen einen besonderen Schutz. Diese können bei sehr hohen Temperaturen tatsächlich hitzefrei bekommen, sofern ein Nachweis über die Sondersituation vorliegt.
Keine „Hitzefrei“-Regelung mehr an Schulen
Auch an den Schulen im Saarland gibt es seit 2006 keine einheitliche Hitzefrei-Regel mehr. So muss auch in der – voraussichtlich sehr heißen –letzten Woche vor den Sommerferien die schulische Betreuung gewährleistet bleiben. Das erklärt das Bildungsministerium auf Anfrage von SOL.DE. Der Grund: Um Familie und Beruf vereinbaren zu können, sind Eltern auf verlässliche Unterrichtszeiten angewiesen. Zudem wolle man Unterrichtsausfälle auf ein Minimum reduzieren.
Wald und Schwimmbad statt Klassenzimmer
Allerdings müsse jede Schule das Wohl der Schüler:innen und Beschäftigten gewährleisten – auch bei Hitze. Daher könnten Lehrer:innen mit den Klassen etwa kühlere Orte aufsuchen: Waldexkursion und Schwimmbadbesuche statt Unterricht. Darüber hinaus sollten die Lehrkräfte daran erinnern, ausreichend Wasser zu trinken. Falls Schüler:innen keine ausreichenden Getränke dabei haben, müssen die Lehrer:innen für Becher und Trinkwasser sorgen.
Sportunterricht und Leistungsnachweise nur bedingt möglich
Das Ministerium empfiehlt bei überhitzten Räumen zudem, insbesondere körperliche Belastungen zu reduzieren. Im Sportunterricht sollten die Lehrkräfte geplante Unterrichtseinheiten demnach verschieben, wenn diese bei hohen Temperaturen ein Gesundheitsrisiko darstellen. Zudem kann die Schulleitung entscheiden, ob das Wetter Leistungsnachweise zulässt oder die Schüler:innen zu sehr beeinträchtigt.
Dann können auch Schulen „hitzefrei“ geben
Sollte eine adäquate Betreuung nicht möglich sein, können die Schulen auch vorzeitig „hitzefrei“ geben. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Einverständnis der Erziehungsberechtigen vorliegt und der Heimtransport der Schüler:innen sichergestellt ist.
Verwendete Quellen:
– Eigener Artikel
– Eigene Recherche