Warnung vor verunreinigtem Trinkwasser in Völklingen: Abkochgebot verhängt

Das Gesundheitsamt Saarbrücken hat im Einzugsgebiet von Völklingen ein Abkochgebot für Trinkwasser erlassen. Der Grund: eine bakterielle Verunreinigung infolge des Hochwassers. Die Maßnahme betrifft mehrere Stadtteile:
In Dillingen sollte das Trinkwasser zurzeit abgekocht werden. Symbolfoto: Lino Mirgeler/dpa-Bildfunk.
In einigen Bereichen ist das Trinkwasser verunreinigt. Symbolfoto: Lino Mirgeler/dpa-Bildfunk.
In Dillingen sollte das Trinkwasser zurzeit abgekocht werden. Symbolfoto: Lino Mirgeler/dpa-Bildfunk.
In einigen Bereichen ist das Trinkwasser verunreinigt. Symbolfoto: Lino Mirgeler/dpa-Bildfunk.

Bakterielle Verunreinigung des Trinkwassers in Teilen von Völklingen

Im Einzugsgebiet des Mittelstadt Völklingen warnt das Gesundheitsamt Saarbrücken vor einer bakteriellen Verunreinigung des Trinkwassers. Durch das Hochwasser vor rund einer Woche ist Oberflächenwasser in die Brunnen eingedrungen. Betroffen sind die Stadtteile Stadtmitte, Fenne, Fürstenhausen, Geislautern, Heidstock, Luisenthal, Röchlinghöhe und Wehrden betroffen.

Gesundheitsbeeinträchtigungen möglich

Die mikrobiologische Verunreinigung des Wassers könne unter Umständen die Gesundheit beeinträchtigen. Wer Beschwerden habe, solle sich an Hausärztin oder Hausarzt wenden. Falls dann der Verdacht besteht, dass die Symptome mit dem Trinkwasser zusammenhängen könnte, muss die Praxis dies dem Gesundheitsamt melden.

Aufklärung, Kontrollen und Schutzchlorung eingeleitet

Aktuell kläre man die Ursache der Verunreinigung. Maßnahmen zur Behebung seien bereits eingeleitet. So führen die Stadtwerke etwa engmaschinge, bakteriologische Kontrollen durch. Gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach der Trinkwasserverordnung habe man in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarbrücken zudem ab dem heutigen Montag (27. Mai 2024) eine Schutzchlorung angeordnet.

Abkochgebot für Bürger:innen erlassen

Für die Bürger:innen gilt von nun an ein Abkochgebot. Das bedeutet, dass die Betroffenen Wasser für bestimmte Zwecke mindestens drei Minuten sprudelnd kochen lassen müssen. Es gilt für:

  • Trinkwasser
  • Zubereiten von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
  • Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
  • Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
  • Zähneputzen
  • medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)

Wann Abkochen nicht nötig ist

Das abgekochte Wasser können die Bürger:innen – ggf. nach dem Abkühlen – wie bisher verwenden. Da Duschen oder Baden nicht mit abgekochtem Wasser erfolgen kann, sollten die Betroffenen darauf achten, dass das Wasser nicht getrunken wird oder auf offene Wunden kommt. Bei Wasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen notwendig.

„Bitte informieren Sie Ihre Nachbarn“

Die Stadwerke Völklingen appellieren an die Bevölkerung: „Bitte informieren Sie Ihre Nachbarn!“ Sobald das Wasser wieder uneingeschränkt benutzbar ist, werden die Bürger:innen umgehend in Kenntnis gesetzt.

Das FAQ_Verunreinigung Trinkwasser beantwortet häufige Fragen. Bei Rückfragen steht die Telefon-Notrufnummer +49 (0) 6898 150333 zur Verfügung.