Warum laut Gericht das Outdoor-Gym von McFit in Neunkirchen nicht öffnen darf

Auch weiterhin muss das sogenannte Outdoor-Gym von McFit in Neunkirchen geschlossen bleiben. Das Verwaltungsgericht Saar hat einen entsprechenden Eilantrag gegen die Schließung abgelehnt - mit dieser Begründung:

Outdoor-Gym von McFit in Neunkirchen bleibt geschlossen

Das sogenannte Outdoor-Gym von McFit in Neunkirchen muss auch weiterhin geschlossen bleiben. Darüber hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes am heutigen Freitag (12. März 2021) informiert. „Mit Beschluss vom heutigen Tage […] hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes einen Eilantrag gegen die Schließung eines ‚Outdoor-Fitnessstudios‘ überwiegend zurückgewiesen„, hieß es.

Die Begründung des Gerichts

Die Begründung des Gerichts: Auch im Außenbereich lasse die aktuelle Corona-Verordnung „ein Fitnessangebot in dem Umfang, wie die Antragstellerin es anbieten möchte (20 Sportler an Fitnessgeräten unter einem Zeltdach auf 160 qm) nicht zu„. Ebenso das Aufstellen der Geräte im Outdoor-Bereich ändere nichts daran, „dass es sich bei ihrem gewerblichen, an ihre Bestandsmitglieder gerichteten Angebot um den Betrieb eines Fitnessstudios handele“.

Zudem könne sich die Antragstellerin auch nicht darauf berufen, dass Paragraf 7, Absatz 5, Satz 1 bis 3 der Corona-Verordnung, „für private und öffentliche Außensportanlagen unter freiem Himmel kontaktfreien Sport (unter anderem) für maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zulasse“. Denn ihr Angebot „sei mit seiner solchen ‚Außensportanlage‘ nicht vergleichbar“.

Keine komplette Betriebsuntersagung

Rechtswidrig sei jedoch eine Untersagung des kompletten Betriebs durch den Antragsgegner. Denn das Inkrafttreten der Corona-Verordnung vom 6. März habe unter anderem für Fitnessstudio-Betreiber:innen die Möglichkeit eingeführt, „Einzeltrainings im Außenbereich nach vorheriger Terminabsprache und für höchstens zwei Personen aus demselben Hausstand anzubieten“.

Beschwerde möglich

Nach Angaben des Verwaltungsgerichts könne gegen die Entscheidung eine Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Saar gerichtet werden. Hier stehe ein Zeitraum vom zwei Wochen zur Verfügung.

Hintergrund

Schon kurz nach der Eröffnung Mitte Februar hatte das Ordnungsamt das Outdoor-Gym von McFit in Neunkirchen wieder dicht gemacht. Laut Verwaltungsgericht dafür verantwortlich: Oberbürgermeister Jörg Aumann (SPD). Er habe das „Outdoor-Trainings-Angebot unter Verweis auf die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) untersagt„.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Verwaltungsgerichts Saar, 12.03.2021
– eigener Bericht