Was ab heute beim deutsch-französischen Grenzübertritt gilt

Ab dem heutigen Dienstag (2. März 2021) gilt die französische Grenzregion Moselle laut Robert-Koch-Institut als sogenanntes Virusvariantengebiet. Damit einhergehend greifen strengere Regeln bei der Einreise nach Deutschland. Ein Überblick:
Für den Grenzverkehr zwischen Frankreich und Deutschland gelten ab heute (2. März 2021) strengere Regeln. Foto: dpa-Bildfunk/Philipp von Ditfurth
Für den Grenzverkehr zwischen Frankreich und Deutschland gelten ab heute (2. März 2021) strengere Regeln. Foto: dpa-Bildfunk/Philipp von Ditfurth
Für den Grenzverkehr zwischen Frankreich und Deutschland gelten ab heute (2. März 2021) strengere Regeln. Foto: dpa-Bildfunk/Philipp von Ditfurth
Für den Grenzverkehr zwischen Frankreich und Deutschland gelten ab heute (2. März 2021) strengere Regeln. Foto: dpa-Bildfunk/Philipp von Ditfurth

Strengere Regeln bei Einreise nach Deutschland

Mit der Einstufung der französischen Grenzregion Moselle als sogenanntes Virusvariantengebiet ab diesem Dienstag greifen strengere Regeln bei der Einreise nach Deutschland. Das gilt beim Grenzübertritt:

Negativer Test

Bei der Einreise ins Saarland müssen Menschen aus dem Départment einen negativen Corona-Test vorweisen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein; ein Schnelltest ist dabei ausreichend.

Umgekehrt gilt: Auch wer aus dem Saarland ins Départment einreisen will, muss einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen. Laut „SR“ gilt die Regelung ebenso für Berufspendler:innen. Das habe Europastaatssekretär Roland Theis (CDU) bestätigt.

Beförderungsverbot

Fluggesellschaften sowie Bus- und Bahnunternehmen dürfen keine Passagier:innen mehr aus Moselle nach Deutschland befördern. Ausgenommen davon sind aber unter anderem deutsche Staatsbürger:innen und in Deutschland lebende Ausländer:innen. Der Warenverkehr soll auch nicht beeinträchtigt werden.

Angesichts der verschärften Einreiseregeln aus dem französischen wurde zudem der grenzüberschreitende öffentliche Personennahverkehr zum Saarland an diesem Dienstag (0.00 Uhr) ausgesetzt. Die Maßnahme ist zunächst heute und am Mittwoch (3. März 2021) gültig.

Stichproben-Kontrollen

Weiterhin sollen keine stationären Kontrollen an der Grenze stattfinden, sagte ein Sprecher der Polizei zur Deutschen Presse-Agentur. Die Bundespolizei will die verschärfte Testpflicht jedoch stichprobenartig kontrollieren. Es werde im Grenzgebiet an die Region Moselle in Rheinland-Pfalz und im Saarland demnach Kontrollstellen geben.

Können Personen kein entsprechendes Testergebnis vorzeigen, melde die Bundespolizei das dem zuständigen Gesundheitsamt und verweise an ein Testzentrum, sagte der Sprecher.

Grenzüberschreitendes Testzentrum

Wo kann man sich also etwa testen lassen? Eine Möglichkeit: das grenzüberschreitende Testzentrum am Grenzübergang Goldene Bremm in Saarbrücken. Seit dem heutigen Dienstag ist dieses in Betrieb. „Berufspendler, die vom Departement Moselle ins Saarland einreisen müssen, können ab dem 02.03.2021 täglich von 6 Uhr bis 22 Uhr einen Antigen-Schnelltest im deutsch-französischen Testzentrum durchführen lassen“, heißt es auf der Webseite des Saarlandes. Das Zentrum befindet sich auf dem THW-Gelände an der Bundesstraße 41, direkt am Grenzübergang Goldene Bremm.

Darüber hinaus hatte die Saar-Landesregierung 100.000 Antigen-Schnelltests für Unternehmen bereitgestellt. Diese waren allerdings innerhalb eines Tages vergriffen.

Hintergrund

Die Bundesregierung hatte kürzlich entschieden, das Département Moselle mit seinen etwa eine Million Einwohner:innen ab Dienstag als Virusvariantengebiet einzustufen. Nach Angaben von Premierminister Jean Castex macht die südafrikanische Variante dort bereits 60 Prozent der positiven Fälle aus.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– Saarländischer Rundfunk
– eigene Berichte
– Webseite des Saarlandes