Im Saarland gelten ab Montag (18. Mai 2020) lockerere Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Neben Gaststätten und Hotels dürfen dann auch wieder Fitnessstudios öffnen. Alle wichtigen Änderungen:
Was wieder öffnen darf
– Restaurants, Kneipen und Gaststätten
– Hotels
– Kinos
– Fitnessstudios
– Tanzschulen
– Indoor-Sportanlagen
– Werkstätten für behinderte Menschen
Was geschlossen bleibt
– Bordelle
– Swingerclubs
– Saunen
– Schwimmbäder
– Wellnesszentren
– Thermen
– Clubs
– Diskotheken
– Shisha-Bars
– Theater
– Konzerthäuser
– Messen
– Spezial- und Jahrmärkte
– Jugendhäuser und ähnliche Einrichtungen mit Ausnahme von sozialpädagogischen Einrichtungen
Was sich an Schulen ändert
Ab dem 18. Mai kehren Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe wieder in den Präsenzunterricht an ihren beruflichen Schulen zurück. Außerdem besuchen weitere Stufen in der dualen und schulischen Ausbildung (Grundstufe/Fachstufe) sowie die Klassen des Übergangsbereichs (Berufsbildungsjahr, Berufsgrundschule, Berufsvorbereitungsjahr) wieder ihre Schulen.
Verwendete Quellen:
– Verordnung zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie