Grenzkontrollen
Wegen französischer Ausgangssperre: Grenzgänger benötigen weiteres Formular
Beschäftige, die in Frankreich wohnen, jedoch in Deutschland arbeiten, benötigen für den Grenzübertritt nun zwei Formulare.
Europaminister Peter Strobel und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger informieren aktuell: Wegen der französischen Ausgangssperre ist für Beschäftigte der saarländischen Wirtschaft, die in Frankreich wohnen, beim Grenzübertritt ein weiteres Formular nötig.
Die Saar-Landesregierung hatte bereits ein Formular für den Grenzübertritt nach Deutschland zur Verfügung gestellt. Dieses werde weiterhin von der Bundespolizei anerkannt. Aufgrund der in Frankreich vorherrschenden Ausgangssperre muss nun auch den französischen Behörden das Dokument „Justificatif de Déplacement Professionel“ (vom jeweiligen Arbeitgeber ausgefüllt) vorgezeigt werden.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Wirtschaftsministeriums, 18.03.2020