Sexuelle Nötigung: Urteil gegen Freisener Ex-Pfarrer ist rechtskräftig

Das Urteil gegen einen früheren Priester aus Freisen wegen sexueller Nötigung ist rechtskräftig. Er hatte einen 14-jährigen Messdiener bedrängt.
Der Ex-Pfarrer (rechts) ist verurteilt worden. Foto: dpa/BeckerBredel
Der Ex-Pfarrer (rechts) ist verurteilt worden. Foto: dpa/BeckerBredel

Urteil gegen Ex-Priester rechtskräftig

Ein Saarbrücker Gerichtsurteil von einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung gegen einen früheren Priester wegen sexueller Nötigung ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag (18. August 2023) mit.

Mann verging sich an jungem Messdiener

Eine Prüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben. Der Ex-Priester aus dem Bistum Trier war am 23. Februar 2023 verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der katholische Geistliche 1997 im Pfarrhaus in Freisen einen 14-Jährigen gedrängt hatte, sexuelle Handlungen zu dulden. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten.

Wie die Tat abgelaufen sein soll

Der Messdiener habe zu dem Pfarrer ein „enges, vertrauensvolles Verhältnis“ gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Emanuel bei der Urteilsverkündung im Februar. Am Tatabend habe er mit dem Jungen nach einem Gottesdienst Alkohol getrunken und ihn dann mit Gewalt auf ein Bett gedrückt, sexuell berührt und seine Bitte, aufzuhören, missachtet. Schließlich sei es dem Jungen gelungen, ins Badezimmer zu fliehen. Dort habe er um Hilfe gerufen, ohne dass ihn jemand hörte.

Der Pfarrer habe danach versucht, ihn zu beschwichtigen, mit den Worten, „das sei normal und nicht so schlimm“, sagte Emanuel. Der Junge sei geschockt gewesen, habe aber danach an dem guten Verhältnis zu dem Geistlichen festgehalten. Der Angeklagte sei für ihn so etwas wie ein „spiritueller Mentor“ und Vorbild gewesen, da der Messdiener selbst Pfarrer werden wollte – und es auch geworden ist.

Betroffener leidet bis heute

Bis heute leide der Betroffene „massiv“ unter den Folgen der Tat, sagte der Richter. Man könne von einer posttraumatischen Belastungsstörung sprechen – mit Schlafstörungen und Ängsten. Dessen Aussage sei „überzeugend und plausibel“ gewesen, sagte Emanuel. Nichts deute auf ein „Rache- oder Falschbelastungsmotiv“ hin. Zudem passe die Tat in das vor und nach dem Tatgeschehen festgestellte Verhalten des Priesters gegenüber anderen Kindern.

Strafanzeige des Bistums Trier

Das Verfahren geht zurück auf eine Strafanzeige des Bistums Trier, nachdem der Geschädigte Angaben gegenüber dem erzbischöflichen Offizialat Köln, dem Kirchengericht, gemacht hatte. Gegen den Mann liegen seit Jahren mehrere Vorwürfe wegen sexualisierter Gewalt von unterschiedlichen Betroffenen vor. In dem Prozess hatten rund 20 Zeugen ausgesagt, darunter fünf weitere mutmaßliche Betroffene.

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Pfarrer bereits ab den 1980er Jahren Übergriffe auf Messdiener verübt: auch auf Ferienfreizeiten oder auf Urlaubsfahrten. Jene Fälle seien nicht Teil der Anklage gewesen, ließen aber Rückschlüsse auf den Umgang des Mannes mit Kindern zu, sagte Emanuel.

Gegen den Priester hatte es mehrfach strafrechtliche Ermittlungen wegen Vorwürfen sexualisierter Gewalt gegeben, die aufgrund von Verjährung von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden waren. Seit Mai 2016 darf der Mann nach einem Verbot des Trierer Bischofs nicht mehr als Priester öffentlich wirken.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigener Bericht