Weibliche Anrede in Formularen: Bundesverfassungsgericht weist Klage von Saarländerin ab

Banken und anderen Einrichtungen ist es weiter erlaubt in Formularen und Vordrucken das generische Maskulinum zu verwenden - vorerst. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Klage der Saarländerin Marlies Krämer zwar wegen formalen Mängeln in der Begründung ab, inhaltlich ist die rechtliche Frage allerdings nicht entschieden.
In Formularen und Vordrucken wird meist das generische Maskulinum verwendet. Die Saarländerin Marlies Krämer hatte dagegen geklagt. Symbolfoto: Uli Deck/dpa-Bildfunk
In Formularen und Vordrucken wird meist das generische Maskulinum verwendet. Die Saarländerin Marlies Krämer hatte dagegen geklagt. Symbolfoto: Uli Deck/dpa-Bildfunk
In Formularen und Vordrucken wird meist das generische Maskulinum verwendet. Die Saarländerin Marlies Krämer hatte dagegen geklagt. Symbolfoto: Uli Deck/dpa-Bildfunk
In Formularen und Vordrucken wird meist das generische Maskulinum verwendet. Die Saarländerin Marlies Krämer hatte dagegen geklagt. Symbolfoto: Uli Deck/dpa-Bildfunk

Die Klägerin Marlies Krämer setzt sich seit Jahren für eine gendergerechte Sprache ein. Sie fordert, dass etwa in Bankformularen auch grammatisch weibliche Personenbezeichnungen wie „Kundin“ oder „Kontoinhaberin“ aufgeführt werden.

Bundesgerichtshof: „Generisches Maskulinum ist üblich“

Die damals 80-Jährige hatte im Jahr 2018 bereits die Sparkasse verklagt und war bis vor den Bundesgerichtshof gezogen. Dieser entschied allerdings, dass das generische Maskulinum im Sprachgebrauch üblich sei. Es drücke keine Geringschätzung gegenüber Menschen anderen Geschlechts aus. Die Form werde auch in vielen Gesetzen und sogar im Grundgesetz verwendet.

Beschwerde wegen formaler Begründungsmängel abgewiesen

Marlies Krämer nahm das zum Anlass, Verfassungsbeschwerde einzureichen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte am heutigen Mittwoch allerdings mit, dass diese wegen unzureichender Begründung nicht zur Entscheidung angenommen werde. Allerdings könnte sich ein neuer Anlauf für die Klägerin lohnen.

Gericht räumt „ungeklärte Fragen“ ein

Das Gericht teilte mit: „Wäre über die Verfassungsbeschwerde in der Sache zu entscheiden, führte dies zu ungeklärten Fragen der Grundrechtsrelevanz der tradierten Verwendung des generischen Maskulinums sowie zu Fragen der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung von Gleichstellungsgesetzen, die die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache vorschreiben.“

Gendergerechte Sprache soll Frauen sichtbar machen

Die Verwendung des generischen Maskulinums steht in der Kritik, da sie Frauen in der Sprache ausblende. Die grammatisch weibliche Form soll bei der Nennung von „Studenten“ oder „Kunden“ lediglich „mitgedacht“ werden. Wissenschaftlichen Studien zufolge klappt das allerdings nicht.

Der Gebrauch der männlichen Personenbezeichnung beschwöre meist auch das Bild eines Mannes im Kopf hervor. Das kann für beide Geschlechter zum Nachteil werden. Nicht nur bei „Lehrer“, „Mitarbeiter“ oder „Arzt“ denkt der Großteil der Menschen zunächst an einen Mann, sondern auch bei „Mörder“ oder „Täter“.

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Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Artikel