Weitere Öffnungsschritte im Saarland-Modell beschlossen: Das ändert sich ab morgen

Der Saar-Ministerrat hat weitere Öffnungsschritte im Saarland-Modell beschlossen. Bereits am morgigen Freitag (11. Juni 2021) treten die Lockerungen in Kraft. Unter anderem sind Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Personen wieder möglich. Die Übersicht:

Saarland-Modell mit weiteren Öffnungsschritten

Die Landesregierung geht mit dem Saarland-Modell weitere Öffnungsschritte. Demnach treten bereits am morgigen Freitag (11. Juni 2021) neue Lockerungen der Corona-Regeln in Kraft, wie aus einer aktuellen Mitteilung der saarländischen Staatskanzlei hervorgeht.

Testpflicht für Außengastronomie entfällt

Ab morgen ist für einen Besuch der Außengastronomie hierzulande kein vorheriger Corona-Test mehr nötig.

Testpflicht für Treffen im Außenbereich entfällt

Für private Treffen im Freien (bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Hausständen) entfällt ab morgen ebenso die Testpflicht.

Testpflicht für körpernahe Dienstleistungen entfällt

Auch für körpernahe Dienstleistungen gilt ab Freitag keine Testpflicht mehr. Die Voraussetzung: Bei der jeweiligen Dienstleistung muss dauerhaft eine Maske getragen werden können. „Auch die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung entfällt„, so die Staatskanzlei Saar.

Alkoholausschank wird verlängert

Der Alkoholausschank wird ab morgen verlängert. Ab dann dürfen Wirt:innen Bier, Wein und Co. bis 01.00 Uhr nachts an die Gäste ausgeben.

Veranstaltungen

Zu Veranstaltungen hieß es seitens der Staatskanzlei: „Veranstaltungen können unter Auflagen zur Kontaktnachverfolgung und Hygiene sowie in Verbindung mit einem negativen Test mit 250 Personen unter freiem Himmel und 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden.“ Zudem seien auch beim Sport Zuschauer:innen wieder erlaubt.

Hallenbäder, Thermen und Saunen

Darüber hinaus können Hallenbäder, Thermen und Saunen ab morgen „unter Auflagen und in Verbindung mit einem negativen Test wieder öffnen„. Die Quadratmeter-Beschränkung werde auf fünf Quadratmeter pro Person abgesenkt.

Schulen

Auch für die Bildungseinrichtungen im Saarland ändert sich etwas: Ab dem morgigen Freitag entfällt die Maskenpflicht auf dem Außengelände von Schulen.

Universität/Hochschulen

Abschließend teilte die Staatskanzlei Saar mit: „Zudem ermöglicht die Landesregierung die Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen an Universität und Hochschulen„.

Weitere Öffnungsschritte möglich

Bei gleichbleibend niedrigem Infektionsgeschehen werde „die Landesregierung sukzessiv weitere Öffnungsschritte sowie die Rücknahme verschiedener Beschränkungen vornehmen“, so die Angaben.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Staatskanzlei Saar, 10.06.2021