Weitere Personen aus dem Umfeld von Polizistenmörder Andreas S. bestraft

Aus dem Umfeld des verurteilten Polizistenmörders von Kusel, Andreas S., sind einem Bericht zufolge weitere Personen bestraft worden. Die Urteile seien inzwischen rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen zahlreiche Bekannte des Polizistenmörders Andreas S. (Gesicht hier unkenntlich gemacht). Foto/Archiv: picture alliance/dpa/Oliver Dietze
Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen zahlreiche Bekannte des Polizistenmörders Andreas S. (Gesicht hier unkenntlich gemacht). Foto/Archiv: picture alliance/dpa/Oliver Dietze

Ermittlungen im Umfeld von S.

Der sogenannte Polizistenmord von Kusel hatte im vergangenen Jahr für bundesweites Entsetzen gesorgt. Andreas S. (39) war Ende November wegen Mordes an einer 24-jährigen Polizistin und ihrem 29-jährigen Kollegen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Im Zusammenhang mit den damaligen Ermittlungen kamen zahlreiche Informationen ans Tageslicht, die belegen sollen, dass S. bereits seit vielen Jahren Wilderei im großen Stil betrieben habe.

Die Polizei richtete damals eine eigene Ermittlungsgruppe ein, um Informationen aus dem Umfeld von S. zu sammeln. Offenbar waren in der Folge zahlreiche weitere Akteure ins Visier der Justiz geraten. Ende März 2023 wurde bekannt, dass Ermittlungsverfahren gegen rund 20 Personen aus dem sozialen Umfeld des verurteilten Polizistenmörders laufen. Es handele sich dabei größtenteils um Verstöße gegen das Waffengesetz, hieß es zu dem Zeitpunkt.

Weitere Personen bestraft

Wie aus einem aktuellen Bericht der „Rheinpfalz“ hervorgeht, sind „zwei weitere Bekannte des Polizistenmörders von Kusel bestraft“ worden. Vor Gericht sei es allerdings nicht um eine Komplizenschaft gegangen, sondern um Verstöße gegen das Waffenrecht. Der Zeitung zufolge hatte S. bei seinen Wilderei-Touren „häufig an die beiden Männer verkauft“.

Den jüngeren der beiden Bekannten von S. habe das Amtsgericht Neunkirchen zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt. Laut „Rheinpfalz“ sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte im März 2021 bei einer Jagd im Nordsaarland ein „Nachtsichtgerät mit Montagevorrichtung für Schusswaffen eingesetzt hatte“. Der Zeitung zufolge gestand der Mann das Ganze. Inzwischen sei das Urteil rechtskräftig.

Auch gegen den älteren Angeklagten (nach „Rheinpfalz“-Angaben ein „enger Geschäftspartner von Andreas S.“) hatte es den Vorwurf des Einsatzes eines bestimmten Nachtsichtgeräts gegeben – ein Verstoß gegen das Waffenrecht. Laut Zeitungsbericht wurde der Mann vom Amtsgericht Ottweiler in der Folge zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Das Ganze sei mittlerweile ebenso rechtskräftig.

Strafbefehl gegen Frau von S.

Anfang März 2023 war zudem ein Strafbefehl gegen die Frau von Andreas S. wegen Beihilfe zur Wilderei sowie Verstößen gegen das Waffengesetz ergangen. Dieser sah eine Haft von zehn Monaten auf Bewährung vor.

Verwendete Quellen:
– Rheinpfalz
– eigene Berichte