Welche Lockerungen ab sofort für Geimpfte und Genesene gelten und wer zu den Gruppen dazuzählt
Erleichterungen für Geimpfte und Genesene seit heute
Bundestag und Bundesrat haben während der Woche eine Verordnung verabschiedet, die bestimmte Lockerungen der Corona-Regeln für geimpfte und genesene Personen vorsieht. Begründet wurden die Erleichterungen damit, dass von Geimpften und Genesenen nur noch ein geringes Restrisiko für Ansteckungen ausgehe, weswegen man ihnen die Ausübung ihrer Grundrechte nicht weiter vorenthalten wolle. Hintergrund dürften allerdings auch drohende Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die sogenannte Bundes-Notbremse sein.
Die Ausnahmeverordnung, durch die wesentliche Einschränkungen aufgehoben werden, wurde am Samstag im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat bereits am heutigen Sonntag (9. Mai 2021) um Mitternacht in Kraft.
Die Lockerungen für Geimpfte und Genesene im Überblick
Für geimpfte und genesene Personen gelten fortan folgende Erleichterungen:
Aufhebung von Kontaktbeschränkungen: private Treffen möglich
Geimpfte und Genesene dürfen sich fortan im privaten Rahmen wieder ohne Einschränkungen mit anderen Geimpften und Genesenen treffen. Bei Treffen mit Ungeimpften, etwa im Familien- oder Freundeskreis, zählen Geimpfte und Genesene laut Ausnahmen-Verordnung ebenso wie Kinder unter 14 Jahren nicht mehr mit.
Keine Ausgangssperren
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen ab 22.00 Uhr, die durch die Corona-Notbremse verhängt wurden, gelten für geimpfte und genesene Personen nicht mehr.
Kein negativer Test beim Einkauf oder Friseurbesuch
Geimpfte und Genesene müssen beim Einkaufen im Einzelhandel oder bei einem Besuch im Friseursalon keinen negativen Test mehr vorweisen. Es reicht nun ein Impfnachweis, wie etwa das gelbe Impfheft oder ein von den Impfzentren ausgefülltes Formular. Genesene brauchen einen „Genesenennachweis“ heißt es in der Verordnung. Darunter fällt beispielsweise ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegen muss, aber nicht älter als sechs Monate sein darf.
Keine Einschränkungen bei Individualsportarten
Personenbeschränkungen für kontaktlose Individualsportarten, also beispielsweise Joggen, entfallen für Geimpfte und Genesene ebenfalls.
Quarantänepflicht entfällt grundsätzlich
Nach Reisen müssen vollständig Geimpfte und Genesene nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne – etwa, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen.
Maskenpflicht und Abstandsregeln bleiben
Die Maskenpflicht an bestimmten Orten und das Abstandsgebot im öffentlichen Raum gelten aber weiterhin auch für Geimpfte und Genesene.
Wer gilt am „geimpft“ oder „genesen“?
Als vollständig geimpft gelten die Personen, die alle vorgesehen Dosen eines zugelassenen Impfstoffes (bei den meisten Präparaten sind es zwei Impfungen) erhalten haben. Zusätzlich müssen seit Erhalt der letzten Spritze mindestens 14 Tage vergangen sein. Erst dann habe man den vollen Impfschutz. Als genesen gelten grundsätzlich die Personen, die mit einem mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alten positiven PCR-Test nachweisen können, dass sie eine Corona-Infektion hatten.
Wie viele Menschen profitieren im Saarland von den Lockerungen?
Laut Angaben des Robert-Koch-Instituts sind bislang rund 92.000 Saarländer:innen vollständig gegen Corona geimpft. Insgesamt schätzt das Institut die Zahl der Genesenen auf etwa 35.000. Für wie viele der Geheilten die neuen Lockerungen gelten werden, lässt sich allerdings nicht genau sagen, da uns keine Daten darüber vorliegen, bei wie vielen Personen der PCR-Test zwischen 28 Tagen und 6 Monaten alt ist.
Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– eigene Berichte